
EuGH: Mehr Freiheit für Datenschützer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der EU-Kommission in einem Rechtsstreit gegen Deutschland recht gegeben. Der Meinung des Höchstgerichts zufolge sind die deutschen Datenschützer vom Staat nicht unabhängig genug, weil sie staatlicher Aufsicht unterstellt seien. EU-Datenschützer Peter Hustinx begrüßte das Urteil als "wichtig für alle Datenschutzbehörden in den EU-Mitgliedsländern".
Das entschied der EuGH am Dienstag. Das Gericht sieht in der "Unabhängigkeit der Kontrollstellen in dem Sinne, dass sie jeglicher äußeren Einflussnahme entzogen sein müssen, die ihre Entscheidungen steuern könnte, ein im Hinblick auf die Ziele der Richtlinie 95/46 wesentliches Element".
"Sie ist erforderlich, um in allen Mitgliedsstaaten ein gleich hohes Niveau des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen, und trägt so zum freien Datenverkehr bei, der für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich ist." Die deutsche Bundesregierung habe "das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben 'in völliger Unabhängigkeit' wahrnehmen, falsch umgesetzt", wie es in dem Urteil heißt.
Datenschutzstellen in Ministerien betroffen
Die EU-Kommission hatte Deutschland im November 2007 im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens geklagt, weil das Land nach ihrer Meinung gegen die Unabhängigkeitsbestimmung gemäß Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 95/46/EG verstoßen hatte. Die deutschen Datenschutzbeauftragten seien in Fragen, die nicht-staatliche Stellen betreffen, der Kontrolle der Bundesländer unterworfen und damit nicht "völlig unabhängig", wie es die Richtlinie vorschreibt.
Das Urteil bezieht sich auf Behörden wie Regierungspräsidien oder Ministerien, die in acht Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachen-Anhalt und Thüringen) als Datenschutzstellen agieren. Dagegen sind die Datenschutzbeauftragten der Länder, die den öffentlichen Bereich beaufsichtigen, nicht betroffen.
Dem Schlussantrag nicht gefolgt
Das Gericht ist damit nicht dem Schlussantrag des Generalanwalts Jan Mazak vom 12. November 2009 gefolgt. Mazak hatte sich der Rechtsmeinung der deutschen Regierung angeschlossen. "Unabhängigkeit bedeutet nicht, dass nicht kontrolliert werden kann", heißt es im Schlussantrag. Die Kommission habe zudem nicht nachweisen können, "dass die Aufsicht über die Datenschutz-Kontrollstellen diese daran hindert, ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrzunehmen".
Ein solches Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden läuft auch gegen Österreich - die Bürgerrechtsorganisation ARGE Daten hatte diesbezüglich bereits 2005 Beschwerde bei der Kommission eingereicht. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob sie in dieser Sache eine Klage beim EuGH einbringen will. Das Urteil gegen Deutschland stärkt nun die Position der ARGE Daten.
Genugtuung für Datenschützer
Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar schreibt in einer Stellungnahme vom Dienstag: "Europarechtswidrig ist nicht nur die organisatorische Einbindung knapp der Hälfte der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich in die jeweiligen Innenministerien, sondern auch die Aufsicht der Landesregierungen über die Datenschutzbehörden. Ich freue mich über diese klaren Worte des Europäischen Gerichtshofs. Dies ist eine deutliche Stärkung des Datenschutzes. Deutschland ist nun verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertragsverletzung zu beseitigen. Auch wenn sich das Urteil direkt auf die Aufsichtsbehörden der Länder bezieht, wird auch zu untersuchen sein, welche weiteren Konsequenzen sich für die anderen Stellen ergeben, die über den Datenschutz wachen."
Der EuGH habe klargestellt, dass jedes Risiko einer Einflussnahme auf die objektive und unabhängige Entscheidung der Datenschutzaufsichtsbehörden vermieden werden müsse, so Schaar.
Die Datenschutzbeauftragten der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen sekundierten Schaar. Edgar Wagner, der Landesdatenschützer von Rheinland-Pfalz sagte, es werde sich in der praktischen Arbeit seiner Behörde wenig ändern, da die Aufsicht "bisher praktisch keine Rolle gespielt habe". Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte teilte mit, dass bereits "in den nächsten Tagen" eine "verfassungsrechtlich wasserdichte und sachadäquate Konstruktion" für das Bundesland zur Lösung des Unabhängigkeitsproblems vorgestellt werde.
EU-Datenschützer zufrieden
Auch Peter Hustinx, der oberste Datenschützer der EU, begrüßte das Urteil in einer Mitteilung vom Dienstag. "Das Urteil ist sehr wichtig. Es stärkt und klärt die Position von Datenschutzbehörden im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Datenschutz. Dieses Urteil ist wichtig für alle Aufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedsländern", so Hustinx.
"Eine Datenschutzbehörde soll nicht nur von den Akteuren unabhängig sein, die sie prüfen soll, sondern sie muss auch von der Regierung unabhängig, sein die ebenfalls zu diesen zu überwachenden Akteuren gehört", so Hustinx.
(futurezone/dpa)