Pink-Floyd-Songs nur als Album-Download
Die britische Rockband Pink Floyd hat sich vor einem Londoner Gericht gegen ihre Plattenfirma EMI durchgesetzt. Songs der Band dürfen online nur gebündelt angeboten werden.
Pink Floyd hatten im April Klage gegen EMI eingebracht. Die Band stieß sich am Einzelverkauf ihrer Songs im Online-Musikhandel und war auch mit der Berechnung der Online-Tantiemen durch EMI nicht einverstanden. Am Donnerstag untersagte ein Londoner Gericht der Plattenfirma, Pink-Floyd-Songs einzeln oder in einer anderen Kombination als auf den Originalalben zu verkaufen.
"Künstlerische Integrität" sichergestellt
EMI habe sich vertraglich dazu verpflichtet, die Lieder der Band ohne deren ausdrückliche Einwilligung in keiner anderen Kombination als auf den Originalalben zu verkaufen. Der Richter verwies darauf, dass mit der Vereinbarung die "künstlerische Integrität" der Band sichergestellt werden sollte. EMI hatte argumentiert, dass sich diese Vereinbarung nur auf den Verkauf physischer Tonträger und nicht auf den Online-Verkauf beziehe.
Für die kriselnde Plattenfirma ist das Urteil ein herber Schlag. Der Backkatalog der Band, der unter anderem die Alben "The Dark Side of the Moon" und "The Wall" umfasst, zählt zu den großen Umsatzbringern des Labels. Pink Floyd sind seit 1967 bei der Plattenfirma unter Vertrag.
Geheimhaltung bei Online-Tantiemen
Im zweiten Punkt der Klage, bei dem es um die Berechnung der Online-Tantiemen ging, setzte das Label vor Gericht ein Stillhalteabkommen durch. Es sei das erste Mal, dass der Streit um Tantiemen zwischen Künstlern und Plattenfirmen vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werde, kritsierten die Anwälte der Band.
Der Richter ordnete an, dass EMI die Kosten der Band für das Verfahren von rund 60.000 Pfund (etwa 66.000 Euro) übernehmen müsse und nicht gegen das Urteil berufen dürfe.
(futurezone/Reuters)