ACTA: Vor dem Ende des Geheimniskrams

"ANTI-PIRATERIE"-Abkommen
22.03.2010

Die Vertreter der EU-Kommission wollen bei der nächsten geheimen Verhandlungsrunde zum "Anti-Piraterie"-Abkommen ACTA die Offenlegung der Verhandlungen fordern.

"Der Vertreter des Generaldirektorats Handel und Chefunterhändler der EU für das ACTA-Abkommen, Luc Devigne, bemühte sich nach Kräften, die gestellten Fragen nicht zu beantworten. Was Herr Devigne nicht sagte, war aussagekräftiger, als was er sagte", schrieb Jeremie Zimmermann von der französischen Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net.

Auch bei diesem von der Kommission einberufenen Interessenträgertreffen zum umstrittenen "Anti-Piraterie"-Abkommen waren inhaltliche Auskünfte Mangelware. Das ist nichts Neues, sondern die von Beginn der Verhandlungen an praktizierte Geheimhaltungspolitik.

Devigne versicherte zwar, dass man seitens der Kommission kein Abkommen unterzeichnen werde, das Änderungen bestehender EU-Richtlinien zur Folge oder ein "Three Strikes Out"-Verfahren zum Inhalt habe. Auch das waren aber bereits bekannte Positionen, überprüfbar sind sie mangels eines Textes nicht.

Konsumentenschützer

Der Transatlantic Consumer Dialogue (TACD), eine Plattform führender Konsumentenschutzorganisationen aus der EU und den USA, hat am Montag scharf vor den Konsequenzen des im Geheimen verhandelten ACTA-Abkommens gewarnt.

Geforderte Offenlegung

In einem Punkt hat die Kommission allerdings die Position des EU-Parlaments übernommen, das mit großer Mehrheit eine Offenlegung der Verhandlungen gefordert hatte: Man werde beim nächsten ACTA-Treffen in Neuseeland seitens der EU eine diesbezügliche Forderung auf den Tisch legen, versicherte Devigne.

"Die Frage, was passiert, wenn sich die anderen Verhandlungsteilnehmer gegen eine solche Offenlegung aussprechen, wurde leider nicht beantwortet", sagte Maurice Wessling von der niederländischen Konsumentenschutzvereinigung Consumentenbond nach der Sitzung in Brüssel zu ORF.at. Die Antwort, dass es einer politischen Entscheidung bedürfe, welche Konsequenzen dann gezogen würden, gebe eher zu Befürchtungen Anlass, dass gar nichts passieren werde, sagte Wessling.

In einem zweiten Punkt hat die Kommission nicht auf das Parlament gehört, das gefordert hatte, eine Folgenabschätzung (Impact Assessment) zu den gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Auswirkungen des ACTA-Abkommens durchzuführen.

Da man noch keinen fertigen Abkommenstext habe, sei es auch nicht möglich, die Folgen abzuschätzen, hieß es. "Wenn das Abkommen unterzeichnet wird, ist es für eine Folgenabschätzung zu spät", sagte Wessling abschließend zu ORF.at.