Erfolg für Google im Streit über Markennamen

ADWORDS
23.03.2010

Das Internet-Unternehmen Google hat sich im Streit über die mögliche Verletzung von Markenrechten durch sein AdWords-Werbesystem vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen französische Markenhersteller durchgesetzt.

Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil des EuGH in Luxemburg sind bei Anzeigen, die bei der Eingabe eines Stichwortes erscheinen, auch geschützte Markennamen als Stichwort zulässig. Die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Markenrechte liegt bei den Kunden, die ihre Anzeigen gestalten.

Nach dem Luxemburger Urteil ist es keine Markenrechtsverletzung, wenn Google auch Markennamen als AdWords-Stichwörter zulässt. Entsprechend dürfen Wettbewerber Markennamen als Stichwort für Anzeigen nutzen.

Beschränkungen bei Verantwortlichkeit

Ihre Anzeige müssen sie dann aber so gestalten, dass unmissverständlich klar wird, dass es sich um ein Angebot einer anderen Firma handelt. Andernfalls werde der Zweck einer Marke verletzt, die Verbraucher eindeutig über die Herkunft eines Produkts zu informieren. Dagegen könne Google nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn es seinen Dienst als rein technisches und automatisches Angebot verkauft.

Klagen vor nationalen Gerichten zulässig

Der Suchmaschinenbetreiber könne nur dann für die Schäden haftbar gemacht werden, wenn es rechtswidrige Anzeigen nicht unverzüglich entferne, nachdem er "von der Rechtswidrigkeit dieser Informationen oder Tätigkeiten des Werbenden Kenntnis erlangt hat", heißt es in einer Aussendung des EuGH. Darüber müssten nationale Gerichte entscheiden.

Langjähriges Verfahren

In dem seit Jahren laufenden Verfahren ging es um einen Teil des Geschäftsmodells von Google. Unternehmen können bei AdWords gegen Bezahlung bestimmte Schlüsselwörter bestimmen, bei deren Eingabe neben den "normalen" Suchergebnissen auch ihre Anzeigen erscheinen.

Große Markenhersteller wie Louis Vuitton und Thonet argumentieren, Google verletze ihre Markenrechte. Auch Hersteller nachgemachter Billigware könnten ihre Werbung dank der Benutzung der bekannten Markennamen anbieten.

Im September hatte auch der EuGH-Generalanwalt Miguel Poiares Maduro in einem Rechtsgutachten zu dem Streit erklärt, Markeninhaber hätten kein Eigentum an ihrer Marke in dem Sinne, dass sie anderen die Nutzung des entsprechenden Wortes verbieten könnten.

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(futurezone/AFP/Reuters)