Rückschlag für Ermittler in DT-Spitzelaffäre

DEUTSCHLAND
23.03.2010

Belastungszeuge darf kein zweites Mal einvernommen werden

In der Spitzelaffäre der Deutschen Telekom (DT) hat die ermittelnde Bonner Staatsanwaltschaft einen Rückschlag erlitten. Die Behörde darf nach einer Entscheidung des Bonner Amtsgerichts einen wichtigen Belastungszeugen nicht erneut vernehmen, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag bestätigte. Es werde geprüft, welche Konsequenzen das auf eine Anklageerhebung gegen den früheren DT-Chef Kai-Uwe Ricke und den ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Klaus Zumwinkel, haben werde. In der 2008 öffentlich gewordenen Affäre geht es um die Bespitzelung von Betriebsräten, Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten.

Geht es nach dem Willen der Gewerkschaft ver.di, darf die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht einstellen. "Es kann nicht sein, dass eine Affäre dieser Tragweite in einer Anklage zweiter Klasse endet und es schließlich wieder heißt: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Lothar Schröder am Dienstag. Immerhin sei die Bespitzelung kein "dummer Jungenstreich" gewesen, sondern ein massiver Eingriff in die Grundrechte von Gewerkschaftern, Journalisten und Aufsichtsräten.

Zuletzt hatten verschiedene Medien über die mögliche Wende bei den inzwischen fast zwei Jahre andauernden Ermittlungen berichtet. Der Gerichtsentscheid bedeute, dass gegen Ricke wohl keine Anklage erhoben werde, hieß es. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Ermittlungsverfahren bis Ostern abgeschlossen sein wird. DT-Konzernmitarbeiter hatten durch den Abgleich von Verbindungsdaten von Aufsichtsräten und Medienvertretern versucht, eine undichte Stelle zur Weitergabe von internen Informationen zu schließen. Die Spitzelaffäre hatte einen Sturm der Entrüstung in der Öffentlichkeit ausgelöst.

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(dpa/Reuters)