EU-Kommission will Netzsperren einführen

KINDERPORNOGRAFIE
29.03.2010

Die Europäische Kommission will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornografischen Websites zu blockieren. Ein entsprechender Richtlinienentwurf soll am Montag vorgestellt werden.

Die geplanten Netzsperren sollen Teil einer Richtlinie zum Kinderschutz sein, die "mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen", schrieb EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in einem Gastbeitrag für das Online-Portal der "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Die EU-Kommissarin will es den Mitgliedsstaaten überlassen, wie der Zugang zu solchen Websites verhindert werden soll.

Gesetz oder freiwillige Richtlinien

So könnten etwa Internet-Anbieter dazu ermutigt werden, freiwillige Verhaltensregeln und Leitlinien zu entwickeln, um den Nutzern den Zugriff auf kinderpornografische Websites zu verweigern, führt Malström aus. Ebenso könnten jedoch auch Polizei und Justizbehörden per Gesetz dazu ermächtigt werden, die Anbieter dazu aufzufordern, die Nutzung dieser Seiten zu blockieren.

Den Inhalteanbietern soll laut Malmström die Möglichkeit eingeräumt werden, "gegen ihrer Ansicht nach ungerechtfertigte Entscheidungen vorzugehen".

Umstrittene Netzsperren

Die von der EU-Kommissarin propagierten Netzsperren stoßen bei Bürgerrechtlern auf heftigen Widerstand. Kritiker sprechen davon, dass damit eine Zensurinfrastruktur aufgebaut werde. Die Web-Sperren könnten darüber hinaus leicht umgangen werden.

In Deutschland wurde die Umsetzung eines entsprechenden Gesetzes von der schwarz-gelben Regierung ausgesetzt. Stattdessen sollte eine neue Regelung erarbeitet werden, die dem Prinzip "Löschen statt Sperren" entspricht.

Das befürworten auch Bürgerrechtler, die dafür eintreten, dass Kinderporno-Inhalte nicht einfach gesperrt, sondern aus dem Netz gelöscht werden und die Hersteller effizient von den Behörden verfolgt werden sollen.

Suchen und Betrachten strafbar

Der Richtlinienentwurf, der der Zeitung vorliegt, enthält 22 Straftatbestände, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht aufnehmen müssten. Zusätzlich zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie soll auch das gezielte Suchen danach und das Betrachten im Internet strafbar sein.

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(futurezone/AFP)