Telekom-Gesetz wieder verschoben
Die Novelle zum Telekom-Gesetz [TKG], das trotz mehrerer Anläufe in den vergangenen Wochen bisher nicht den Ministerrat passiert hat, ist auch am Mittwoch nicht im Ministerrat behandelt worden.
"Das TKG wurde um eine Woche zurückgestellt", hieß es heute. Infrastrukturminister Hubert Gorbach [FPÖ] sei aber "optimistisch, dass nächste Woche eine Lösung gefunden wird" und die Novelle am nächsten Dienstag im Ministerrat behandelt werde. Es ist das die letzte Chance für einen zeitgerechten Beschluss.
Wie die APA erfahren hat, soll der Grund für die neuerliche Verschiebung Uneinigkeit über den Aufteilungsschlüssel der Kosten für Überwachungseinrichtungen bei Telekom-Firmen sein. Innenministerium, Justizministerium und Verteidigungsministerium hätten sich bisher auf keinen entsprechenden Passus im neuen TKG einigen können.
Sollte das Gesetz auch nächste Woche nicht behandelt werden, werde sich der geplante Fristenlauf und damit die von der EU geforderte Entscheidung bis 24. Juli nicht mehr ausgehen, hieß es weiter.
Landwirtschaft bremst Telekom-GesetzDie Wegerechte
Geeinigt habe man sich hingegen im Streit zwischen Telekom-Betreibern und Landwirten über Wegerechte. Die Bauern, die für diese Wegerechte von den Telekom-Betreibern neuerlich Geld kassieren wollten, würden künftig wie bisher auch "einmalig entschädigt", hieß es.
Die nächste Hürde für das neue TKG nach dem Ministerrat ist der Verkehrsausschuss am 3. Juli. Laut Fahrplan sollte das TKG in den letzten Nationalratssitzungen um den 8. Juli beschlossen werden. Der Bundesrat könnte dann um den 24. Juli darüber entscheiden und der von der EU vorgegebene Zeitplan damit eingehalten werden.
Sollte Österreich das neue TKG gemäß EU-Vorgabe nicht bis zum 24. Juli 2003 beschließen, droht ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. In Deutschland gehen Beobachter erst von einem Beschluss im Frühjahr 2004 aus.
Die Kosten für die Überwachungseinrichtungen müssen laut einem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom Bund und nicht von den Betreibern getragen werden.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs dazu