EBay in St. Pölten zu Schadenersatz verurteilt

INTERNET-AUKTION
07.04.2010

Warnungen vor "Power-Seller" nicht weitergegeben

Das Internet-Auktionshaus eBay ist am Landesgericht St. Pölten zu Schadenersatz verurteilt worden. Einem Kläger aus dem Bezirk St. Pölten wurden 16.463,57 Euro Schadenersatz zugesprochen. Der Niederösterreicher hatte im September 2007 bei einem als "Platin-Power-Seller" ausgewiesenen Verkäufer zweimal fünf 100-Gramm-Goldbarren ersteigert, die nie geliefert wurden. Das Urteil sei nicht rechtskräftig, teilte die Anwaltsanwärterin Gabriela Richter am Mittwoch mit.

Die Goldbarren waren gegen Vorauskasse bestellt und Mitte September 2007 auch bezahlt worden. Der Händler (ML-Agentur, 2007 mit einem Monatsumsatz von mehr als 400.000 Euro) war als "Platin-Power-Seller" als höchst vertrauenswürdig anzusehen, da "Power-Seller" strenge Auflagen einhalten müssen.

Warnungen und Konkurs

Das Gericht stellte fest, dass es bei der ML-Agentur zu dem Zeitpunkt jedoch bereits wiederholt Warnungen wegen langer Lieferzeiten gegeben habe. Laut Richter aus der St. Pöltner Kanzlei ist der Händler im November 2007 in Konkurs gegangen und inzwischen auch wegen Betrugs verurteilt worden. Dem St. Pöltner Gericht zufolge hatte eBay auf die drohende Insolvenz der ML-Agentur erst Ende September 2007 reagiert.

EBay haftet für Schaden

Im am Karfreitag in der Rechtsanwaltskanzlei eingegangenen Urteil heißt es unter anderem., die Beklagte eBay Europe mit Sitz in Luxemburg hafte "aufgrund einer an bedingten Vorsatz grenzenden grob fahrlässigen Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten aus ihrem Nutzungsvertrag mit dem Kläger (aber auch aufgrund des zwischen ihr und der ML-Agentur geschlossenen Nutzungsvertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter) für den gesamten eingetretenen Schaden". Das Gericht hatte zuvor den Antrag von eBay abgelehnt, sich für nicht zuständig zu erklären.

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(APA)