Auktionsbetrug: Zahl der Anzeigen vervierfacht

ZAHLEN
12.04.2010

Die Anzahl der Anzeigen wegen Betrugs bei Internet-Auktionen hat sich im Jahresvergleich von 2008 auf 2009 in Österreich vervierfacht. Das Bundeskriminalamt (BK) reagiert auf den Anstieg mit Aufklärungsmaßnahmen und verstärkter internationaler Zusammenarbeit.

Während im Jahr 2007 die Exekutive 1.976 Anzeigen wegen Betrugs bei Internet-Auktionen verzeichnete, waren es 2008 bereits 2.206 und 2009 gar 8.858 Fälle. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des für Konsumentenschutz zuständigen SPÖ-Nationalratsabgeordneten Johann Maier an Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) hervor.

Die Täter würden ihre Vorgehensweise ständig ändern und "immer wieder neue Betrugsformen" erfinden, so das Innenministerium. Besonders stark zugenommen hätten der Auktions- sowie der Bestell-, Inkasso- und Frachtbetrug. Auch mit Gewinnverständigungen - der übliche "Sie haben gewonnen"-Spam - und mit dem Betrug durch Heiratsversprechen würden Verbrecher im Netz verstärkt versuchen, Kasse zu machen.

Aufklärung und Prävention

"Früher konnte man sich im Netz noch halbwegs darauf verlassen, dass an beiden Enden eines geschäftlichen Vorgangs ehrliche Leute sitzen", sagte BK-Sprecher Alexander Marakovits am Montag gegenüber ORF.at. "Aber die Anzahl der Leute, die es nicht so gut meinen, hat stark zugenommen. Wir haben diesen Anstieg auch besorgt mitverfolgt. Deswegen hat das BK den Kampf gegen die Internet-Kriminalität zum Schwerpunkt erklärt, auch EU-weit ist das ein wichtiges Thema." Vor allem Kleinkriminelle hätten den Internet-Betrug für einschlägige Aktionen entdeckt, dabei gehe es im Durchschnitt um Beträge zwischen 50 und 100 Euro. Im Kontext der gesamten Verbrechensstatistik spiele der Betrug im Netz immer noch eine vergleichsweise kleine Rolle, auch wenn der Trend weiter nach oben zeige.

Beim Vorgehen gegen professionell agierende Banden funktioniere die internationale Polizeikooperation mittlerweile gut, so Marakovits: "Diese Leute müssen ja irgendwann Kasse machen und sich aus dem Schutz der Anonymität sozusagen in den realen Raum begeben. Sie dann zu fassen ist schwierig, aber nicht unmöglich." Als wichtigste Maßnahme gegen den Betrug im Netz sieht das BK aber die Aufklärung der Nutzerschaft. "Die User sollten sich vor dem Bezahlen vergewissern, ob der Anbieter überhaupt existiert", so Marakovits. Auch bei der Übermittlung von Kreditkartendaten sei natürlich Vorsicht geboten.

Zahl der Anzeigen bei IT-Straftaten stagniert

Unmittelbaren Bedarf an neuen Gesetzen auf nationaler und europäischer Ebene zur weiteren Bekämpfung der Internet-Kriminalität sieht das Innenministerium nicht. Die Erfolge bei der internationalen Zusammenarbeit über Interpol und Europol zeigten, dass diese grundsätzlich sehr gut funktioniere, heißt es in der Anfragebeantwortung. Die einschlägigen Richtlinien auf EU-Ebene würden "sehr umfangreiche und für die Bekämpfung der Internet-Kriminalität ausreichende Regelungen" bieten.

Die Anzahl der Anzeigen bei Strafdelikten, die "über ein IT-Medium" begangen wurden, ging von 2008 auf 2009 erneut leicht zurück, und zwar von 3.860 auf 3.800 Fälle - 2007 wurden noch 4.086 Anzeigen verzeichnet. In der Statistik führt der "betrügerische Datenverarbeitungsmissbrauch" gemäß Artikel 148a StGB (Vergehen: 113 Anzeigen; Verbrechen: 18 Anzeigen) vor der "Datenbeschädigung" gemäß Artikel 126a StGB (Vergehen: 73 Anzeigen) und dem "widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem" gemäß Artikel 118a StGB.

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