Verwirrung um Telekom-Gesetz
Die drei involvierten Ministerien könnten sich über die Kostenabrechnung für Überwachungsmaßnahmen in Telefonienetzen nicht einigen - das hatte die APA Mittwochnachmittag als Grund für die erneute Verzögerung des Telekom-Gesetzes angeführt.
Neben den Ministerien für Justiz und Inneres wurde auch das Verteidigungsministerium als in den Prozess involviert genannt.
Die futureZone fragte daraufhin dort an, ob das Militär als neues Vollzugsorgan zur Überwachung der Telefonie in Österreich fungiere und wie das mit der Verfassung in Einklang zu bringen sei.
Es müsse sich um einen Irrtum handeln, der sich bis Donnerstag aufklären werde, sagt Reinhard Raberger, Sprecher des Verteidigungsministeriums. Das österreichische Militär sei in den Vollzug von gerichtlich angeordneten Telekom-Überwachungsmaßnahmen nicht eingebunden und wirke deshalb daran auch nicht mit.
Die Verschiebung des TKGWas dem HNA verboten ist
Man dürfe das ja gar nicht, da die Überwachung der eigenen Staatsbürger den Militärs verboten sei.
Die Antwort auf die Frage, ob das Heeresnachrichtenamt [HNA] - ganz anders als der deutsche Bundesnachrichtendienst [BND] und praktisch alle anderen Nachrichtendienste in Europa - die Verbindungsdaten von Telefonaten und Faxen ins Ausland denn nicht systematisch mitprotokolliere, fiel deutlich unpräziser aus.
Die Kosten für die Überwachungseinrichtungen müssen laut einem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom Bund und nicht von den Betreibern getragen werden.
Woran sich der Kostenstreit entzündetProtest des Fachverbands
Der Fachverband der Telekoms in der Wirtschaftskammer Österreich fordert unterdessen eine schnelle Verabschiedung des TKG. Die neuerliche "Verschleppung" sei ein schwerer Rückschlag für die Telekom-Branche Österreichs.
"Die Diskussionen zur Kostentragung der Überwachung darf eine zeitgerechte Umsetzung der EU-Richtlinien nicht verhindern", betonte der Geschäftsführer des WKÖ-Fachverbandes, Josef Moser.
Die aus der VfGH-Entscheidung resultierende gesetzliche Neuregelung sollte daher im Rahmen einer "Mini-Novelle" im Herbst nach einer Einigung der Bundesministerien in das TKG aufgenommen und damit für die betroffenen Betreiber die Kostensenkung fristgerecht sichergestellt werden, fordert Moser.