IPhone-Prototyp: Razzia bei Gizmodo-Journalist
Die US-Polizei ermittelt im Fall des abhandengekommenen iPhone-Prototyps. Am Montag hat sie die Wohnung des Gizmodo-Journalisten Jason Chen durchsucht und dabei seine Computer konfisziert. Dieser hatte das verlorene iPhone für 5.000 US-Dollar gekauft und im Internet vorgestellt.
Wie die "New York Times" ("NYT") am Montag (Ortszeit) berichtete, hat die Polizei die Wohnung des Journalisten Jason Chen durchsucht. Chen ist für die Website Gizmodo des Weblog-Netzwerks Gawker Media tätig und war an der Veröffentlichung von Artikeln über einen iPhone-Prototyp beteiligt, der, so der Gizmodo-Bericht, von einem Apple-Mitarbeiter versehentlich in einem Bierlokal zurückgelassen worden sei.
5.000 US-Dollar für Fund bezahlt
Die Polizei, die in dem Fall ermittelt, weil das abhandengekommene iPhone für 5.000 US-Dollar (3.750 Euro) an Gizmodo verkauft wurde, beschlagnahmte dabei auch die Rechner des Journalisten.
Gizmodo hatte geschrieben, dass das iPhone von jemandem in der Bar gefunden worden sei, der erst versucht habe, das Gerät an Apple zurückzugeben, dabei allerdings gescheitert sei, weil ihm in Cupertino niemand Glauben schenken wollte. Der Finder habe dann Kontakt mit Gizmodo aufgenommen. Apple sah sich gezwungen, das Gerät schriftlich von Gawker Media zurückzufordern, da Gizmodo eine Bestätigung der Authentizität des Geräts von Apple haben wollte.
Widerrechtliche Aneignung
Gaby Darbyshire, die Geschäftsführerin von Gawker Media, veröffentlichte am Montag (Ortszeit) einen Brief an die zuständigen Behörden im kalifornischen San Mateo County auf der Website des Unternehmens. Sie schreibt, dass weder US-Bundesrecht noch das Recht des Staates Kalifornien es erlaubten, einen Durchsuchungsbefehl auszustellen, mit dem das Eigentum eines Journalisten konfisziert werden dürfe.
Nick Denton, Chef von Gawker Media, kommentierte laut "New York Times", dass man nun wohl herausfinden werde, ob Blogger als Journalisten gelten könnten. Wie die "NYT" in Erfahrung bringen konnte, richten sich die Ermittlungen der Behörden sowohl gegen den Verkäufer des Prototyps - der Verkauf und der Empfang gestohlener Güter sind nach kalifornischem Recht verboten - als auch gegen Gawker Media, da letztere das Gerät nicht sofort an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben hätten. Die "NYT" schreibt weiter, dass auch der Verkauf eines gefundenen Geräts bereits strafbar sein könnte. Dabei müsse es sich nicht um Diebstahl handeln, sondern um den Straftatbestand der widerrechtlichen Aneignung eines fremden Gegenstands. Apple hat bisher zu dem Fall keine Stellungnahme abgegeben.