© Fotolia/Bezov, Kopfhörer auf einer Tastatur.

Grüne machen sich für "Kultur-Flatrate" stark

URHEBERRECHT
05.05.2010

Die Grünen haben am Mittwoch ihre Ideen zu einer Reform des Urheberrechts präsentiert. Im Zentrum stehen dabei die Einführung einer "Kultur-Flatrate", eine Verkürzung der Urheberrechtsschutzfristen und alternative Lizenzierungsmaßnahmen.

Das Urheberrecht werde den digitalen Möglichkeiten nicht mehr gerecht und schränke die Spielräume von Künstlern und Nutzern in seiner restriktiven Anwendung zunehmend ein, heißt es in den am Mittwoch veröffentlichten grünen Überlegungen zur Zukunft des Urheberrechts.

Die Grünen sprechen sich deshalb für eine Reihe von Maßnahmen aus, die die "Position von Urhebern und Konsumenten stärken sollen". Neben der Forcierung alternativer Lizenzierungsformen wie Creative Commons und einer Ausweitung des Katalogs zur freien Werknutzung schlagen die Grünen unter anderem die Einführung einer "Kultur-Flatrate" und die Verkürzung von Urheberrechtsschutzfristen vor.

"Aufschlag auf die Online-Gebühren"

"Die Einführung eines geringen monatlichen Aufschlags auf die Online-Gebühren ist die geeignete Anpassung an die digitale Revolution", heißt es unter Punkt vier der grünen Überlegungen. Eine solche Pauschalgebühr zur Vergütung von Inhalten aus dem Netz solle ausschließlich nicht kommerzielle Vervielfältigungsvorgänge umfassen, ist weiter zu lesen.

Welche Bereiche (Musik, Filme, Fernsehserien, Bücher, Computerspiele, Software etc. ) von einer solchen "Kultur-Flatrate" abgedeckt sein sollen, müsse ebenso Gegenstand von Verhandlungen sein wie der Schlüssel zur Aufteilung der eingenommenen Gelder. Die Einführung einer "Content-Flatrate" in Höhe von zehn Euro montalich pro Breitbandanschluss würde die jährliche Verteilung von 180 Millionen Euro ermöglichen und auch dazu beitragen finanzielle Einbußen in der Musik - und Filmindustrie beim Verkauf traditioneller Medien und aus dem Verkauf von Downloads teilweise wettzumachen, heißt es dazu in den Erläuterungen zu dem Papier der Grünen.

Mehr zum Thema:

"Datenschutzrechtlich einwandfreie" Erhebung

Administration und Verteilung könnten durch nationale Verwertungsgesellschaften erfolgen, schlagen die Grünen vor. Von zentraler Bedeutung sei allerdings, dass die Erhebung der Daten, die der Verteilung der Einnahmen zugrunde liegen, "anonym und datenschutzrechtlich einwandfrei" erfolge.

Die Einführung einer solchen Flatrate sei mit dem europäischen Rechtssystem durchaus vereinbar, heißt es in dem Papier unter Verweis auf ein im vergangenen Jahr präsentiertes Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht. Voraussetzung sei allerdings die Änderung des nationalen Urheberrechts und eine Anpassung der EU-Inforichtilinie.

Verkürzung der Urheberrechtsschutzfristen

Die Grünen sprechen sich auch für eine Verkürzung der Urheberrechtsschutzfristen aus. Diese gelten derzeit 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die Grünen treten dafür ein, dass die Schutzfristen mit dem Ableben der Urheber, frühestens aber 50 Jahre nach Veröffentlichung des betreffenden Werkes enden.

Durch lange Schutzfristen würde der frei Zugang zu einem "riesigen Korpus" an künstlerischen Werken verhindert, so die Grünen, die auch eine vom EU-Parlament im vergangenen Jahr beschlossene Ausweitung der Interpreten- und Leistungsschutzrechte von derzeit 50 auf 70 Jahre ablehnen.

"Diskussionsprozess eröffnen"

"Mit unseren Vorschlägen wollen wir den Diskussionsprozess eröffnen", hieß es dazu aus dem Grünen Klub im Parlament. Am Donnerstag findet im Parlament eine nicht für die Öffentlichkeit zugängliche Expertenrunde zum Thema Urheberrecht statt. Dem könnte im Herbst eine parlamentarische Enquete zum Thema folgen, so ein Sprecher des Grünen Klubs.

Mehr zum Thema: