IPhone-Affäre: US-Medien vs. Gericht

JUSTIZ
06.05.2010

Behörden sollen Grund für Hausdurchsuchung nennen

Die zunächst harmlose Affäre um einen Prototyp der nächsten Generation von Apples iPhone, der im April von der Redaktion des US-Gadget-Blogs Gizmodo für 5.000 US-Dollar von einem Mann angekauft worden war, der das Gerät in einem kalifornischen Lokal gefunden haben will, wächst sich nun zu einem ernsten presserechtlichen Konflikt aus.

Eine Reihe von US-Medienorganisationen, darunter die Nachrichtenagenturen AP und Bloomberg, CNet News, die "Los Angeles Times", Wired.com und der kalifornische Zeitungsverlegerverband wollen nun, dass das verantwortliche Gericht in San Mateo County die Gründe für die Durchsuchung der Wohnung des Journalisten Jason Chen durch die Polizei nennt. Am Donnerstag wird in dieser Sache eine Anhörung vor dem Gericht stattfinden.

Arbeitsgerät beschlagnahmt

Die kalifornische Polizei hatte am 23. April die Wohnung des Gizmodo-Journalisten Chen in Fremont durchsucht und dabei seine Rechner, Digitalkameras, Mobiltelefone und Bankunterlagen konfisziert. Die Polizei hatte zwar einen Duchsuchungsbefehl, aber da Chens Wohnung gleichzeitig sein Arbeitsplatz ist, könnte sie als Redaktionsraum gelten.

Eine solche Durchsuchung von Redaktionsräumen aber ist in Kalifornien illegal. Laut einem Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft hat die Untersuchung von Chens Gerätschaften noch nicht begonnen. Man sei noch dabei, die Argumente der Gegenseite bezüglich der Legalität der Durchsuchung zu prüfen.

Problem Nummer zwei: Die richterliche Anweisung, die zur Ausstellung des Durchsuchungsbefehls geführt hat, wurde bisher nicht veröffentlicht. Normalerweise geschieht das im Lauf von zehn Tagen nach der Durchsuchung. Aus diesem Grund ist bisher immer noch nicht bekannt, aufgrund welcher Anschuldigungen die Polizei Chens Wohnung durchsuchte. Der Finder des Prototyps, der sich über seinen Anwalt und das US-Magazin "Wired" an die Öffentlichkeit gewandt hat, könnte ins Fadenkreuz der Behörden geraten sein, weil er nicht versucht habe, das Gerät sofort an Apple zurückzugeben. Das gilt nach kalifornischem Recht bereits als Diebstahl.

Der Finder behauptet in besagtem Schreiben seines Anwalts, er habe einen Freund damit beauftragt, Apple bezüglich der Rückgabe zu kontaktieren, dieser sei damit aber gescheitert.

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(AP/futurezone)