Verleger fordern Leistungsschutzrecht
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat sich bei einem runden Tisch im Parlament zum Urheberrecht für ein Leistungsschutzrecht für Verlage ausgesprochen. Die Musikwirtschaft wiederum will eine Reform der "Leerkassettenvergütung", die Grünen treten für eine "Download-Flatrate" ein.
Bei dem runden Tisch diskutierten am Donnerstag Vertreter der Verlage und der Parlamentsparteien sowie Experten über Anpassungen des Urheberrechts in Österreich.
VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger pochte für die Verlegerseite auf die Einführung von Leistungsschutzrechten analog zu jenen, die etwa Musiklabels innehaben. "Ein Leistungsschutzrecht für Verleger zum Beispiel würde österreichische Inhaltsangebote im Netz sichern", so Grünberger.
Schutz der "Content-Vermarkter" lückenhaft
Im Gegensatz zum Schutz der Urheber sei der Schutz der "Content-Vermarkter und -Verwerter" lückenhaft, hieß es dazu in einer Aussendung der "Plattform Geistiges Eigentum", die vom VÖZ und dem Verband der österreichischen Musikwirtschaft (IFPI Austria) getragen wird. Während Tonträgerhersteller davon erfasst seien, gebe es für Zeitungsverlage kein entsprechendes Leistungsschutzrecht.
In Deutschland hat die konserativ-liberale Regierung die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage bereits zugesagt. Was damit jedoch umfasst sein soll, ist unklar und Gegenstand von Spekulationen.
Ein Leistungsschutzrecht würde es den Verlagen erleichtern ihre Rechte im Internet durchzusetzen, erläuterte Paul Pichler, Leiter der Stabsstelle Recht beim VÖZ, auf Nachfrage gegenüber ORF.at. Bei Urheberrechtsvergehen müssten etwa Verlage nicht bei den Urhebern - etwa freien Journalisten - nachfragen, bevor sie rechtliche Schritte gegen Verstöße einleiten. Einschränkungen des Zitatrechts strebt der VÖZ laut Pichler nicht an: "Was auch schon jetzt nicht zulässig ist, soll vom Verleger leichter verfolgt werden können."
Reform der "Leerkassettenvergütung"
Aus Sicht der Musikwirtschaft muss die aus den 80er Jahren stammende "Leerkassettenvergütung" angepasst werden. Diese besagt, dass auf Leermedien eine Urheberrechtsabgabe eingehoben wird. Das solle künftig auf alle Speichermedien wie Computerfestplatten und Vervielfältigungsgeräte erweitert werden, fordert die Plattform Geistiges Eigentum.
Grüne für "Download-Flatrate"
Die Grünen wiederum plädieren für eine "Download-Flatrate", also eine Pauschalgebühr zur Vergütung von Inhalten aus dem Netz. Kultursprecher Wolfgang Zinggl möchte über diese Internet-Gebühr die Urheberrechte abgelten. Damit sollten ausschließlich nichtkommerzielle Vervielfältigungsvorgänge legalisiert werden. "Eines ist klar herausgekommen: Es braucht dringend eine weitgehende Reform des Urheberrechts", sagte Zinggl. Für Herbst sei eine große Enquete zu diesem Thema angepeilt.
(futurezone/APA)