D: Bundesrat debattiert "Lex Street View"
Der deutsche Bundesrat debattiert einen Vorschlag Hamburgs zur Verschärfung des Datenschutzgesetzes in Sachen Google Street View. Der deutsche Hightech-Verband BITKOM gibt zu bedenken, dass Fotoverbote gegen Google Street View auch die Freiheit der Bürger einschränken könnten.
Der BITKOM kritisierte am Freitag den Gesetzesentwurf gegen Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit. Konkret geht es um eine Initiative der Hansestadt Hamburg, mit der das systematische Filmen von Straßenzügen mit anschließender Präsentation im Internet reguliert werden soll.
Der Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes richtet sich gegen Internet-Dienste wie Google Street View und reguliert die "systematische und georeferenzierte Übermittlung digital gespeicherter fotografischer oder filmischer Straßenansichten, insbesondere ihre Bereitstellung im Internet", wie es in dem Entwurf heißt.
Journalistenverband warnt vor Einschränkungen
In Deutschland gilt nach wie vor die Panoramafreiheit. Das bedeutet, dass Bürger und Unternehmen das Recht haben, von öffentlichem Grund aus Foto- und Filmaufnahmen des öffentlichen Raums anzufertigen. Nach dem Vorstoß aus Hamburg sollten die systematischen und georeferenzierten Abbildungen öffentlicher Straßen nur noch nach Information von Öffentlichkeit und Behörden erlaubt sein.
Der Entwurf sieht auch Vorschriften zur Unkenntlichmachung von Gesichtern und anderer Bildteile vor. Neben Gebäudeeigentümern sollen auch Mieter jederzeit gegenüber der verantwortlichen Stelle der Darstellung eines Gebäudes widersprechen können.
Der BITKOM kritisiert, es sei unklar, inwieweit auch Anbieter von Navigations- und Geodaten auch von dem Gesetzesentwurf erfasst seien. BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer bezeichnete den Vorstoß als "politischen Aktionismus". "Die Freiheit, öffentlich zu fotografieren und zu filmen, sollte nicht beschnitten werden - das gilt für Bürger wie für Unternehmen“, so Scheer.
Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) warnte nachdrücklich vor einer möglichen Einschränkung der legitimen Arbeit von Bildberichterstattern: "Ein Bildjournalist, der mit seiner Ausrüstung durch eine Wohnstraße streift, muss sich kritische Fragen und giftige Kommentare gefallen lassen - und sich schlimmstenfalls vor der herbeigerufenen Streifenwagenbesatzung für sein Tun rechtfertigen", heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Aus der "Lex Google" dürfe keine "Lex Bildjournalisten" werden.