Handy-Signatur fürs Bürgerkartensystem

BEHÖRDEN
07.05.2010

E-Government-Plattform weist auf Mobilsystem hin

Die im Bundeskanzleramt angesiedelte E-Government-Plattform Digitales Österreich hat im Rahmen der jüngsten Debatte über die Verbesserung der Attraktivität von Online-Behördengängen in einer Aussendung vom Freitag auf ihr Produkt Handy-Signatur aufmerksam gemacht.

Die Handy-Signatur wurde im Kontext des EU-E-Government-Projekts STORK von der Zertifizierungsstelle A-Trust umgesetzt. Eine direkte Freischaltung der Handy-Signatur von E-Government-Portalen wie FinanzOnline heraus sei derzeit in Arbeit. Eine Aktivierung über das Portal Buergerkarte.at stehe bereits zur Verfügung.

"Die 'Handy-Signatur' ist eine qualifizierte Signatur und somit eine gesicherte Methode für die elektronische Identität und eine rechtsgültige Unterschrift auf mobilen Endgeräten", heißt es. Bisher habe der Online-Amtsweg nur mit einer Chipkarte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion beschritten werden können, seit Ende letzten Jahres sei das auch über Mobiltelefone möglich. Auch FinanzOnline, Anwendungen der Sozialversicherungen und Verfahren auf Help.gv.at seien über die Handy-Signatur zugänglich.

Bestandteil des Bürgerkartensystems

Die Handy-Signatur ist Bestandteil des bekannten Bürgerkartensystems. Um sich dafür anmelden zu können, benötigt der Nutzer eine bereits aktivierte Chipkarte und Zugang zu einem Rechner mit Kartenleser und installierter Bürgerkartenumgebung respektive der Java-basierten Online-Bürgerkartenumgebung, die im Browser läuft.

Sowohl die Aktivierung der Bürgerkartenfunktion auf Chipkarten wie der E-Card oder österreichischen Bankomatkarten als auch die Freischaltung der Handy-Signatur sind für die Nutzer kostenlos.

TAN aufs Mobiltelefon

Ist der Nutzer auf diese Weise erst registriert, benötigt er aber die als Bürgerkarte aktivierte Chipkarte als solche künftig nicht mehr. Will der Nutzer eine Transaktion über eine E-Government-Website einleiten, kann er seine Handynummer und sein Signaturpasswort eingeben und anschließend die Daten über eine verschlüsselte Verbindung an das System übertragen. Das System prüft, ob die Telefonnummer in seiner Datenbank registriert wurde, und entschlüsselt mit dem Signaturpasswort die übertragenen Daten.

Das System schickt dem User dann per SMS eine Transaktionsnummer (TAN) auf sein Mobiltelefon. Diese TAN muss der Nutzer dann noch auf der eben verwendeten E-Government-Website eingeben, um die übertragenen Daten zu signieren und die Transaktion abzuschließen.

Laut Aussagen von Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) auf einer Pressekonferenz am Donnerstag will die Regierung mehr Bürger zur Nutzung der E-Government-Systeme bewegen. Laut einer von Schieder präsentierten Studie mit 4.000 befragten Bürgern werden derzeit nur sieben Prozent der Amtswege über die Online-Systeme der Verwaltung abgewickelt.

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