Tele.ring droht mit Verfassungsklage
Der Mobilfunker tele.ring hat am Montag in einer Aussendung mit einer Verfassungsklage gedroht, falls das neue TKG [Telekom-Gesetz] in der Endfassung die Zulassung von MVNOs enthalten sollte.
MVNOs [Mobile Virtual Network Operators] sind Mobilfunkunternehmen ohne eigene Netz-Lizenz, die daher auch keine Infrastruktur aufbauen müssen.
"Die Republik Österreich agiert in einer höchst sensiblen Doppelrolle als Nutznießer der enormen Lizenzzahlungen und als Gesetzgeber, der nachträglich die Lizenzregeln ändern kann", begründet Walter Sattlberger, Sprecher von tele.ring, die Drohung.
"Die vorgeschlagene Umsetzung der EU-Vorgaben zu MVNOs berücksichtigt in keiner Weise die Rechte der Mobilbetreiber."
Telekom-Gesetz wieder verschoben"Quasi-Enteignung"
Tele.ring hat vor vier Jahren eine 20-jährige GSM-Lizenz um ca. 1,35 Mrd. ATS [98,0 Mio. Euro] erstanden und vor drei Jahren eine ebenfalls 20-jährige UMTS-Lizenz um 113,0 Mio. Euro. Die GSM- und UMTS-Lizenzen beinhalten auch die Verpflichtung zum Netzausbau mit 98 bzw. 50 Prozent Flächendeckung.
"Mit diesem Gesetz wird ein eklatantes Ungleichgewicht hergestellt, das nicht zahlenden Trittbrettfahrern enorme wirtschaftliche und strategische Vorteile zuspricht. Auch künftige Investitionen werden beeinträchtigt", kritisiert Sattlberger:
"Wenn diese Quasi-Enteignung kommt, werden wir die Rückzahlung der restlichen 16 bzw. 17 Jahre - also rund 175 Mio. Euro - sofort einklagen."
Kein Aufreger
Im zuständigen Verkehrsministerium reagiert man auf die angedrohte Verfassungsklage allerdings gelassen. Minister Hubert Gorbach [FPÖ]: "Die Zulassung von MVNOs entspricht einer EU-weiten Vorgabe, die wir begrüßen und als verfassungskonform ansehen. MVNOs steigern den Wettbewerb und nutzen freie Netzkapazitäten.
Die Aufsicht und Zuweisung erfolgt durch die Regulierungsbehörde." Laut Gorbach wird die Regierungsvorlage zum neuen TKG in der ursprünglichen Form morgen, Dienstag, dem Ministerrat vorgelegt. Dies ist Voraussetzung dafür, dass das TKG gemäß den EU-Vorgaben zeitgerecht beschlossen werden kann.
Auf die EU-Vorgabe verweist auch Tele2-Chef Norbert Wieser. Virtuelle Netzbetreiber seien in zahlreichen anderen EU-Ländern bereits längst Realität und durchaus im Interesse bestehender Netzbetreiber. Durch MVNOs könnten die Mitbewerber besser ihr eigenes Netz auslasten und die Konsumenten würden vom stärkeren Wettbewerb profitieren, so Wieser auf Anfrage der APA. Und er verweist auf die wechselvolle Geschichte von tele.ring. So habe der US-Telekomkonzern Western Wireless, die Mutter von tele.ring, für die UMTS-Lizenz an den Vorbesitzer Vodafone ohnehin nur einen Euro bezahlt.