Viacom blitzt gegen YouTube vor Gericht ab
Der Medienkonzern Viacom ist mit einer 2007 angestrengten Milliardenklage wegen Copyright-Verletzung gegen Google und YouTube vor einem US-Gericht vorerst gescheitert. Er will nun in Berufung gehen. Google und US-Bürgerrechtler zeigen sich vorerst erleichtert.
Viacom (MTV, Comedy Central, Nickelodeon) musste am Mittwoch vor einem Gericht in New York eine Niederlage gegen YouTube, das Videoportal des Internet-Konzerns Google, einstecken. Richter Louis Stanton sah es als erwiesen an, dass YouTube den Löschaufforderungen der Medienindustrie gemäß US-Copyright-Gesetzgebung stets prompt nachgekommen sei. Er wies die Klage noch vor dem Verfahren ab.
Großverfahren gegen YouTube
Stanton wies darauf hin, dass Viacom einige Monate lang gewartet habe, bis rund 100.000 seiner Videos auf YouTube zu finden gewesen seien, um dann im Rahmen einer Massenlöschaufforderung am 2. Februar 2007 das Portal absichtlich in Verlegenheit zu bringen. YouTube habe das meiste Material aber zum nächsten Geschäftstag gelöscht und habe damit seine Verpflichtungen erfüllt.
Viacom hatte YouTube auf eine Milliarde US-Dollar wegen Copyright-Verletzungen geklagt. Das Unternehmen will die Entscheidung des Richters anfechten, diese sei "grundlegend falsch", so der Konzern. Im Rahmen des Prozesses kam ans Licht, dass Viacom selbst verzweifelt versucht hatte, YouTube aufzukaufen, bevor Google das Unternehmen im November 2006 für 1,76 Milliarden US-Dollar übernahm. Google hatte Viacom 2007 vorgeschlagen, die Inhalte des Unternehmens für 590 Millionen US-Dollar zu lizenzieren - Viacom zog es vor, vor Gericht zu gehen.
YouTube warf Viacom im Rahmen des Verfahrens auch vor, 18 Marketing-Agenturen damit beauftragt zu haben, geschütztes Material auf YouTube hochzuladen, um mehr "Munition" für die Klage zu haben.
Erste Reaktionen
In einer ersten Reaktion zeigte sich Google-Chefanwalt Kent Walker zufrieden. Man habe gezeigt, dass die Safe-Harbor-Schutzmechanismen des "Digital Millennium Copyright Act" (DMCA) auch in diesem Fall auf YouTube anzuwenden sind. Die Entscheidung des Richters gelte auch für Nebenkläger wie die Premier League.
Viacom-Chefanwalt Michael Fricklas teilte mit, der Konzern sei "enttäuscht" von der Entscheidung, man sei aber zuversichtlich, im Berufungsverfahren doch noch gewinnen zu können. Der Schutz des Copyrights sei "essenziell" für das Überleben der Kreativindustrie.
Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) stimmte der Auffassung des Richters zu. Die Schutzmechanismen des DMCA würden auch für YouTube gelten. Viacoms Argument, die Safe-Harbor-Bestimmung sei nicht gültig, weil YouTube wissen müsse, dass sich geschützte Inhalte auf seiner Site befinden, führe diese ad absurdum.
Das Urteil sei nicht epochal, es stärke aber die Position der Provider gegenüber überzogenen Ansprüchen der Medienindustrie. Die EFF warnte davor, dass die Unterhaltungsindustrie bei den Verhandlungen mit der US-Regierung über eine weitere Verschärfung der Copyright-Bestimmungen versuchen werde, die Safe-Harbor-Klausel zu schwächen.
(AP/futurezone)