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Verbraucherschutz: ACTA verletzt Grundrechte

KONTROLLE
24.06.2010

Der Transatlantische Konsumentenschützerdialog (TACD), ein internationaler Verbund von Verbraucherschutzorganisationen, dem auch der heimische Verein für Konsumenteninformation (VKI) angehört, hat die beteiligten Staaten in einem am Mittwoch veröffentlichten Kommunique erneut nachdrücklich vor Unterzeichnung des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA gewarnt.

Mit ACTA wollen die USA unter anderem ihre Copyright-Gesetzgebung auf die Unterzeichnerstaaten, darunter auch die EU-Mitgliedsländer, ausdehnen. Das hätte unter anderem zur Folge, dass Provider auf Zuruf der Medienindustrie Inhalte sofort aus ihren Netzen entfernen müssten.

ACTA könnte auch dazu führen, dass die Provider die Inhalte in ihren Netzen permanent überwachen müssen - ein Eingriff in das Kommunikationsgeheimnis. Ein weiterer Nachteil: Schutzbestimmungen für Provider bzw. für die legitime Nutzung geschützter Medieninhalte, wie sie im US-Recht vorkommen, sind in ACTA nicht vorgesehen.

Im Geheimen ausgehandelt

Der TACD weist in seiner Mitteilung einige bisher getroffene Behauptungen der ACTA-Unterhändler aus USA und EU zurück. So würde ACTA nach Ansicht der Konsumentenschützer tief in die Grundrechte der Bürger in den betroffenen Ländern eingreifen. Weiters sei das seit 2007 weitgehend im Geheimen ausgehandelte Abkommen keineswegs mit den offenen Prozessen im Rahmen der WTO (TRIPS) konform.

Weiters werde ACTA für eine Verschärfung der Grenzkontrollen sorgen und auch den Handel mit legalen generischen Medikamenten behindern. Schließlich enthalte ACTA auch Passagen, die Länder dazu verpflichten würden, "Three Strikes Out"-Maßnahmen einzuführen, mit denen Urheberrechtsverletzer auf Zuruf der Medienindustrie vom Internet getrennt werden.

Nachteile für die Gesellschaft

ACTA sei das Produkt eines "grundlegend fehlerhaften Verhandlungsprozesses", so die Konsumentenschützer. Werde das Abkommen unterzeichnet, habe das tiefgreifende Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und bringe zahlreiche Nachteile für die Bürger und das Gemeinwohl mit sich.

Die neunte Verhandlungsrunde zu ACTA findet von 28. Juni bis 1. Juli im schweizerischen Luzern statt.

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