Neues Gesetz soll vor Telefonkeilern schützen

"COLD CALLING"
02.07.2010

Das Justizministerium will unerwünschten Werbeanrufen mit dem Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2010 einen Riegel vorschieben.

Nach Beschwerden vieler Konsumenten über "Cold Calling" durch Telefonkeiler ging am Freitag ein Gesetzesentwurf in Begutachtung, der das Aussteigen aus Verträgen erleichtern soll. "Es besteht Handlungsbedarf", so Justizministerin Claudia Bandion-Ortner in einer Aussendung.

Vorgesehen ist im Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2010 die Einführung eines besonderen Rücktrittsrechts von Verträgen, die während eines unerbetenen Werbeanrufs zustande gekommen sind. Künftig sei dabei keine Begründung mehr nötig, und die Maximalrücktrittsfrist von drei Monaten soll fallen.

Fokus auf Wetten und Telefondienste

Weiters sieht der Entwurf eine Ausweitung beim Anwendungsbereich des Rücktrittsrechts auf bestimmte Verträge vor. Beziehen soll sich diese besonders auf Wett- und Lotterie-Angebote sowie Telefondienstleistungen.

"Telefonkeiler und dubiose Unternehmer schwatzen Bürgern sehr geschickt Dienstleistungen auf", betonte Badion-Ortner. "Mit dem neuen Gesetz werden wir die Verbraucher schützen und solchen Geschäftspraktiken in die Parade fahren."

AK fordert klare Regelung

Unzufrieden zeigen sich die AK-Konsumentenschützer mit dem Entwurf - sie finden ihn konsumentenunfreundlich. Anstatt einer klaren Regelung werde ein Rücktrittsrecht vorgesehen. Das sei zu wenig Schutz. Denn oft wüssten Konsumenten gar nicht, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Die AK verlangt, dass Verträge für unzulässige Werbeanrufe gegenstandslos sind - so wie im Koalitionsabkommen vereinbart.

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~ Link: Kein Schutz vor Telefonkeiler (../http://www.fuzo-archiv.at/?id=1636530v2) ~

(APA)