© Bild: Günter Hack, Hinweisschild: E-Voting

Grüne: VfGH-Beschwerde gegen E-Voting

DEMOKRATIE
02.07.2010

Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) haben am Freitag eine Beschwerde gegen das bei der ÖH-Wahl 2009 verwendete E-Voting-System beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht. Als Grundlage dient dabei ein Bescheid der Datenschutzkommission.

Beschwerdeführerin ist GRAS-Mitglied Eva Pentz, die an der Universität Wien studiert und durch das E-Voting-System ihr Grundrecht auf Datenschutz sowie die Grundsätze des Wahlrechts verletzt sieht. Unterstützt wird die GRAS bei ihrer Beschwerde durch Daniela Musiol, Verfassungssprecherin der Grünen im Nationalrat.

Die Verfassungsbeschwerde der GRAS stützt sich auf einen Bescheid der Datenschutzkommission (DSK). In Österreich ist es - anders als etwa in Deutschland - nicht möglich, dass Bürger, die ihre Grundrechte verletzt sehen, sich unmittelbar an die Verfassungshüter wenden. Eine Beschwerde vor dem VfGH hat nur über den Umweg eines negativen Bescheids einer Behörde eine Chance.

Pentz hatte bei der DSK im November 2009 moniert, dass die gesetzliche Grundlage für die Verwendung ihrer Daten im Rahmen des E-Votings nicht präzise genug gefasst sei. "Ein Eingriff in das Grundrecht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten ist nur auf Grundlage einer detaillierten gesetzlichen Regelung möglich, in der genau vorgeschrieben sein muss, wer wann was mit den Daten macht", so Pentz am Freitag in Wien.

Zudem verletze E-Voting die verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätze, beispielsweise das Recht auf geheime Wahl. Die DSK wies die Beschwerde ab, sie sei nicht dafür zuständig, die Verfassungskonformität des E-Votings zu beurteilen. Weiters sei die Wahl laut Aussage des Vorsitzenden der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, korrekt abgelaufen.

Die GRAS hofft nun, dass der VfGH ihre Beschwerde zulässt und sich inhaltlich mit dem Thema E-Voting beschäftigt. "Die Verletzung der Wahlgrundsätze und des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten gehen Hand in Hand", so Pentz auf Nachfrage von ORF.at, "darum hoffen wir, dass die Beschwerde zu einer Grundsatzentscheidung des VfGH in Sachen E-Voting führen wird."

Kritik am E-Voting-System

Diese sei auch deshalb nötig, weil auf Ebene der Europäischen Union derzeit über Einführung von E-Voting-Systemen im Rahmen des EU-Bürgerbegehrens diskutiert werde, so Musiol. Die Verfassungssprecherin erneuerte ihre Kritik am E-Voting bei der ÖH-Wahl. Die aufgetauchten technischen und datenschutzrechtlichen Probleme seien im internen Evaluierungsbericht nicht angesprochen worden, eine unabhängige Kontrolle habe es nicht gegeben.

Die Kosten für das Projekt seien nach wie vor nicht genau bekannt, so Musiol. Eine ältere Anfrage der Verfassungssprecherin beim Wissenschaftsministerium hat ergeben, dass das Projekt 900.000 Euro gekostet habe, sie zitierte zusätzlich eine Anfrage ihres Fraktionskollegen Gerhard Öllinger, in der das Ministerium auf eine Summe von rund 1,5 Millionen Euro gekommen war.

Am E-Voting hatten 2.161 von 230.749 Wahlberechtigten teilgenommen. Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) hat das E-Voting bei der ÖH-Wahl mittlerweile auf Eis gelegt, auch das zentrale Wählerverzeichnis wurde deaktiviert.

Auf Anfrage von ORF.at sagte VfGH-Mediensprecher Christian Neuwirth am Freitag, dass noch nicht absehbar sei, wann sich das Gericht zu der Beschwerde äußern werde. Mit einer Entscheidung des VfGH sei im Schnitt nach acht bis neun Monaten nach Einreichung einer Beschwerde zu rechnen.

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(futurezone/Günter Hack)