17.06.2003

ABER JETZT

Bildquelle: war / ORF.at

Telekom-Gesetz vor Verabschiedung

Am Donnerstag, den 10. Juli, soll das neue Telekomgesetz [TKG] im Nationalrat, als erster Punkt der Tagesordnung der letzten Sitzung vor der Sommerpause, verabschiedet werden.

Damit wird die letzte Chance genützt, die Neuregelung entsprechend EU-Vorgaben zeitgerecht auf den Weg zu schicken.

Die strittigen Punkte wurden aus der Novelle schlicht ausgegliedert und sollen auf dem Verordnungswege nachgereicht werden.

Zuletzt hatten hatten Kontroversen um Abgeltung für Wegerechte zu Handymasten und um die Finanzierung von Überwachungsmaßnahmen in den Telefonienetzen die Novelle zum TKG wochenlang blockiert.

Blockade von Seiten der Landwirtschaft

Davor hatte das Landwirtschaftsministerium die TKG-Novelle blockiert. Auf kaltem Wege solle die Umwidmungsgebühr von Strommasten für Telekom-Betrieb abgeschafft werden, beklagte sich die Landwirtschaftskammer.

Diskussion um Rufnummernmitnahme

In Sachen "Rufnummernportabilität" - der Möglichkeit, seine Nummer beim Wechsel zu einem anderen Netzbetreiber mitzunehmen - gibt es Wochen keine Einigung der Betreiber.

Einer der strittigsten Punkte bei den Verhandlungen war zuletzt, ob das An- und Abmeldeprozedere beim Anbieterwechsel in einer oder mehreren Stufen ermöglicht werde.

Die Mobilkom Austria etwa hatte sich gegen das so genannte "One-Stop-Shopping" ausgesprochen, bei dem sich der Kunde beim neuen Betreiber anmeldet und dort auch gleichzeitig beim bisherigen Betreiber abgemeldet wird.

Weitere TKG-Punkte

Kostenlos ist künftig der Einzelgesprächsnachweis auf der Telefonrechnung. Zudem beinhaltet das TKG auch einen besseren Schutz vor Spam-Mails.

Neu ist weiters, dass Nutzungsrechte an Mobilfunkfrequenzen unter Kontrolle der Regulierungsbehörde weitergegeben werden können. Dies gilt auch für bereits vergebene Frequenzrechte. Außerdem erlaubt das neue TKG künftig so genannte "virtuelle Mobilfunkbetreiber" [MVNOs], die damit auch ohne eigene Mobilfunklizenz und Netzinfrastruktur Handydienste anbieten können.

Das neue TKG sieht daneben eine Teilung des Telekommarkts in 18 [bisher vier] Teilmärkte vor. Damit sollen die Einflussmöglichkeiten des Regulators, auf Marktmachtstellungen entsprechend reagieren zu können, verbessert werden.

Unmittelbar nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt - voraussichtlich im August - tritt die Novelle in Kraft.