D: Uneinigkeit über Arbeitnehmerdatenschutz

AUSSPÄHAFFÄRE
03.07.2010

Der oberste Datenschützer Peter Schaar hat den jüngst in Deutschland vorgelegten Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz scharf kritisiert.

Der Gesetzesentwurf des deutschen Innenministers Thomas de Maiziere (CDU) zum Arbeitnehmerdatenschutz stößt in der Koalition auf Ablehnung. "Der Entwurf enthält gravierende Mängel bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz überwacht werden dürfen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), dem "Spiegel". Dem Bericht zufolge ist der Entwurf auch in den Fraktionen von Union und FDP umstritten.

Scharfe Kritik kommt auch vom deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. "Der Referentenentwurf ist dringend verbesserungsbedürftig", sagte er der Nachrichtenagentur dpa.

Reaktion auf Ausspähfälle bei Lidl und DT

Innenminister Maiziere hatte den Entwurf vor einigen Wochen vorgelegt. Er wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Mit dem Entwurf reagiert die Bundesregierung auch auf Ausspähaffären beim Diskonter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom (DT) 2008/2009. Schaar sagte: "Positiv ist, dass es tatsächlich einen Entwurf gibt." Allerdings würden die Befugnisse der Arbeitgeber aus seiner Sicht eher gestärkt und nicht eingeschränkt.

So sehe der Gesetzesentwurf vor, dass Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren und auch während des Beschäftigungsverhältnisses Informationen über den Bewerber oder Mitarbeiter aus dem Internet nutzen können. Das umfasse dann auch soziale Netzwerke und Selbsthilfeforen. Es gehe dabei sowohl um Informationen, die von den Betroffenen selbst ins Internet gestellt wurden als auch um solche, die von anderen Nutzern stammen.

Zudem könnten Daten genutzt werden, um zu überprüfen, ob der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten erfülle. Die Deutsche Bahn hatte die Daten von Mitarbeitern mit jenen Firmen abgeglichen, zu denen sie Geschäftsbeziehungen hatte. "Das wäre in Zukunft wohl mit diesem Gesetzentwurf zulässig", sagte Schaar.

Zugriff auf Telekommunikationsdaten

Ebenso könnten Telekommunikationsdaten abgeglichen werden, um beispielsweise herauszufinden, welche Mitarbeiter Kontakt zu Journalisten aufgenommen haben. "Das hielte ich für eine sehr weitgehende Erlaubnis", kritisierte er.

"Ich habe die Befürchtung, dass künftig viel mehr erlaubt wird im Umgang mit Arbeitnehmerdaten als bisher", sagte der oberste Datenschützer. Er räumte aber ein, dass der Entwurf auch positive Ansätze beinhalte. Dazu gehöre, dass sich der Entwurf beim Thema heimliche Überwachungen weitestgehend an den einhelligen Auffassungen der Gerichte orientiere: "Insofern hätte man hier dann eine begrüßenswerte Klarstellung."

Wegen der Uneinigkeiten ist nun unklar, ob der Entwurf noch im Sommer oder erst im Herbst im Kabinett behandelt wird.

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(dpa)