Bwin muss Umsatzsteuer nachzahlen

"PROFIL"
04.07.2010

Finanzamt: Server in Österreich "Betriebsstätte"

Der börsennotierte Online-Sportwetten- und Glücksspielanbieter bwin muss in Österreich Umsatzsteuer nachzahlen. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins "profil" erhielt bwin vergangene Woche vom Finanzamt Wien 1/23 zwei Bescheide über die Vorschreibung der Umsatzsteuer für die Jahre 2002 bis 2004 in der Höhe von 6,5 Millionen Euro. Insgesamt drohen bwin laut "profil" sogar Nachzahlungen in der Höhe von 70 Millionen Euro.

"Betriebsstätte"

Die Nachzahlungen betreffen laut dem Finanzamt Umsätze, die über Server in Österreich erfolgt sind. Diese würden vom Fiskus als für die Einhebung der Umsatzsteuer relevante "Betriebsstätte" gewertet, heißt es in dem "profil"-Bericht.

Bwin will Berufung einlegen

Bwin kündigte laut "profil" Berufung gegen die Bescheide an. Die Bescheide seien "rechtswidrig", so eine Unternehmenssprecherin. Die Bescheide würden der EU-Rechtssprechung widersprechen, da laut EU-Recht eine Betriebsstätte, "die vom Kunden erfragte Leistung autonom erbringen" müsse. Dies sei für die bwin-Niederlassung in Österreich nicht der Fall, da das bwin-Geschäft von Gibraltar aus gesteuert werde, wo das Unternehmen eine Lizenz für Glücksspiele besitze.

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