EU-Datenschützer kritisiert SWIFT-Abkommen

KONTROLLE
08.07.2010

Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat scharfe Kritik an dem neuen Bankdatenabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA geübt. "Furcht und Skepsis" hat er auch im Hinblick auf das noch zu schaffende europäische Finanzkontrollprogramm.

Das SWIFT-Abkommen greife in die Privatsphäre der Bürger ein und sei "alles andere als zufriedenstellend", sagte Hustinx der Nachrichtenagentur AFP anlässlich der einer Abstimmung im Europaparlament Anfang Juli. "Die Mängel müssen in den kommenden Jahren beseitigt werden", forderte Hustinx.

Das Abkommen ermöglicht US-Terrorfahndern des "Terrorist Finance Tracking Program" (TFTP) ab dem 1. August erneut den Zugriff auf Namen, Adressen und Kontonummern von Millionen europäischer Bankkunden, die Geld ins Ausland überweisen. Der Datenschutzbeauftragte nannte es eine "Blamage", dass die EU trotz jahrelanger Bemühungen keine Lösung gefunden habe, um die Daten unbescholtener Bürger herauszufiltern.

Riesige Datenpakete

Stattdessen übermittelt der belgische Bankdienstleister SWIFT den US-Sicherheitsbehörden die Kontodaten in riesigen Paketen. "Die Anfragen umfassen womöglich Tausende, wenn nicht sogar Millionen Überweisungen, einschließlich Ihrer und meiner", sagte Hustinx. Die europäischen Datenschutzprinzipien sähen eigentlich eine strenge Beweispflicht für die Nutzung sensibler Bürgerdaten vor.

Für problematisch hält Hustinx zudem die geplante Speicherdauer von bis zu fünf Jahren in den USA. Der Datenschutzbeauftragte verwies auf das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts von Anfang März, das die Vorratsspeicherung von Telekomdaten vorerst gestoppt hatte. Das Gericht hatte bereits Zweifel an einer Speicherdauer von sechs Monaten angemeldet.

Datenschutz für Euro-TFTP

Zugleich begrüßte Hustinx eine Reihe von Verbesserungen gegenüber einem Interimsabkommen, das das Europaparlament im Februar gekippt hatte. So würden etwa die Datenschutzrechte der Bürger erstmals detailliert in dem SWIFT-Abkommen beschrieben. Dazu zählt ein Auskunftsrecht über die Datennutzung und ein Beschwerderecht bei Missbrauchsverdacht. "Allerdings ist unklar, ob diese Rechte in den USA durchgesetzt werden können", bemängelte Hustinx.

"Überwiegend mit Furcht und Skepsis" sieht Hustinx Pläne der EU, innerhalb von drei Jahren ein eigenes System zum Durchleuchten von Bankkundendaten aufzubauen. "Die Datenschutzbehörden werden das genau unter die Lupe nehmen müssen", mahnte Hustinx.

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(AFP/APA)