© Screenshot facebook.com; ORF.at , Ansicht des Facebook-Portals

Holzhändler will 84 Prozent von Facebook

BIOMASSE
13.07.2010

Wie das "Wall Street Journal" ("WSJ") am Dienstag berichtet hat, hat der im Staat New York ansässige Holzpelletshändler Paul D. Ceglia in seinem Heimatstaat am 30. Juni eine Klage gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg eingereicht. Ceglia fordert nicht weniger als einen Anteil von 84 Prozent an dem Sozialen Netzwerk.

Ceglia behauptet, dass er am 28. April 2003 einen Vertrag mit Zuckerberg über die Entwicklung einer Website - Facebook - abgeschlossen habe. Darin sei verankert, dass er Zuckerberg 1.000 US-Dollar zahle und dafür einen Anteil von 50 Prozent an dem entstehenden neuen Produkt erhalte.

Außerdem solle er für jeden Tag, den Zuckerberg nach der Projekt-Deadline am 1. Jänner 2004 an der Site arbeite, ein zusätzliches Prozent Anteil bekommen.

Facebook: "Entbehrt jeder Grundlage"

In einer ersten Reaktion gegenüber dem "WSJ" sagte ein Facebook-Sprecher, dass die Klage jeglicher Grundlage entbehre und man sie mit äußerster Härte bekämpfen werde. Sowohl Ceglia als auch dessen Anwalt wollten gegenüber der Zeitung keine Stellung nehmen.

Laut "WSJ" stimmen Angaben in dem als Grundlage für die Klage verwendeten Vertrag auch nicht mit der offiziellen Geschichte der Entstehung von Facebook überein. Zuckerberg habe im Oktober und November 2003 einen Prototyp seiner Site unter dem Namen Facemash erstellt, sei dann aber erst im Jänner mit der frisch registrierten Domain thefacebook.com an die Öffentlichkeit getreten. In dem von Ceglia vorgelegten Vertrag sei aber davon die Rede, dass die zu erstellende Website den Namen "The Face Book" tragen solle.

Betrugsverfahren läuft

Wie die Zeitung auch herausfand, läuft gegen Ceglia seit 2009 ein Betrugsverfahren. Die Staatsanwaltschaft des Staates New York wirft ihm vor, Holzpellets im Wert von 200.000 US-Dollar an seine Kundschaft verkauft, sie dann aber nie geliefert zu haben.

Ein vom "WSJ" befragter Jurist sagte auch, dass Ceglia mit seiner Klage schlicht über die Verjährungsfrist stolpern könne, die im Staat New York sechs Jahre betrage. Zudem sei in dem Vertrag nicht angegeben, was Zuckerberg außer den 1.000 Dollar noch von Ceglia hätte erhalten sollen. Vom "WSJ" befragte Wirtschaftsexperten glauben denn auch, dass Facebook die Klage recht schnell erledigen werde.