Ein Drittel mehr Videoüberwachungen registriert

ÖSTERREICH
19.07.2010

Datenschutzkommission: Strengere Meldepflicht

Insgesamt wurden heuer bereits 530 Videoüberwachungen bei der Datenschutzkommission (DSK) gemeldet, berichtete das Ö1-Mittagsjournal. Das sind um ein Drittel mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im gesamten Jahr 2009 waren es nur 700 Meldungen.

Bei der DSK führt man diesen Anstieg auf die strenge Meldepflicht zurück, die seit Jahresbeginn im Datenschutzgesetz (DSG) festgeschrieben wurde. Insgesamt seien in Österreich rund 3.200 Videoüberwachungen bei der Datenschutzkommission registriert worden, sagte die neue Vorsitzende der DSK, Eva Souhrada-Kirchmayer.

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Meldepflicht mit Ausnahmen

Seit Jahresbeginn gilt generell eine strengere Meldepflicht für Videoüberwachungen. Seit kurzem sind jedoch bestimmte Videoüberwachungen von dieser Pflicht wieder ausgenommen.

"Nicht meldepflichtig sind etwa Banken in bestimmten Bereichen wie dem Kassenbereich, Juweliere, Antiquitätenhändler, Gold- und Silberschmiede, Trafikanten und Tankstellen", so Souhrada-Kirchmayer. Supermärkte, Fitnesszentren oder Schulen müssen bei der Datenschutzkommission nach wie vor darum ansuchen, dass eine geplante Videoüberwachung genehmigt wird.

Löschpflicht

Auch Videoüberwachungen im Eingangsbereich von Einfamilienhäusern seien nun nicht mehr meldepflichtig, so Souhrada-Kirchmayer. Dafür müssten aber gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, etwa müsse eine Gefährdung vorliegen. Und die Kamera dürfe nicht auf das Nachbargrundstück gerichtet sein, denn die Nachbarn dürfen nicht überwacht werden.

Für alle Videoüberwachungen gilt: Das aufgenommene Material muss innerhalb von 72 Stunden gelöscht werden.

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(APA)