EU: Malmström für mehr Datentausch mit USA
EU-Justizkommissarin Cecilia Malmström hat am Dienstag eine Bestandsaufnahme der vorhandenen IT-Instrumente zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität vorgestellt. Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, speziell mit den USA, soll weiter intensiviert werden. Die Provider will Malmström auf ein Vorgehen gegen "illegale Inhalte" mit Terrorismusbezug einschwören.
Malmström tritt unter anderem dafür ein, die "Kooperation mit externen Partnern, besonders mit den Vereinigten Staaten" weiter voranzutreiben. Die EU-Behörden Europol und Eurojust sollten stärker in die Kooperation mit diesen externen Partnern einbezogen werden.
Europol überwacht - ohne Prüfung durch Justizbehörden - beispielsweise die Übermittlung europäischer Finanztransaktionsdaten an die USA gemäß SWIFT-Abkommen und spielt damit eine Schlüsselrolle in der Kontrolle des grenzüberschreitenden Datenverkehrs.
Mit Providern gegen "illegale Inhalte"
Laut Malmström will die EU auch eine "Zusammenarbeit" mit den Providern starten, um "die Verbreitung illegaler Inhalte mit Terrorismusbezug im Internet zu reduzieren". Ein Vorschlag für ein entsprechendes Modell sei bereits in Entwicklung. Im Herbst will die EU über eine neue gemeinsame Sicherheitsstrategie debattieren.
Zu den "wichtigsten Errungenschaften" der bisherigen EU-Anti-Terror-Strategie zählt Malmström auch die umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention). Diese Richtlinie kommt auch in der ersten öffentlichen Übersicht über die zahlreichen Mechanismen und Initiativen zum Austausch persönlicher Daten zu Zwecken der Terrorbekämpfung in der EU vor.
Umstrittene Vorratsdatenspeicherung
Diese Liste führt 18 EU-Datenerfassungssysteme von der Data-Retention über das immer noch nicht fertige Schengen-Informationssystem SIS II bis hin zur weniger bekannten "Schwedischen Initiative" zum grenzüberschreitenden Austausch von Fahndungsdaten auf. In der Liste führen Malmströms Beamte auch auf, zu welchen Ergebnissen die verschiedenen Systeme in der Vergangenheit geführt haben.
Konkret werden sie dabei aber nur selten. Mit Hilfe der Data-Retention sei es etwa möglich gewesen, eine Gruppe von Mördern ausfindig zu machen und einen Einbrecher aufzuspüren. Genauere Details zu den Fällen und warum diese nur mit Hilfe der totalen Erfassung sämtlicher Kommunikationsverbindungen aller Bürger und nicht mit weniger umfassenden Maßnahmen gelöst werden konnten, bleibt Malmströms Liste schuldig.
Die Kommission verspricht, bei neuen Instrumenten die zu erwartende Beeinträchtigung der Privatsphäre von Individuen evaluieren zu wollen sowie ob die Datenerfassung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht wird. Malmström verspricht, jedes der Instrumente in der Liste prüfen zu lassen. Die Kommission denkt daran, wo möglich, auch eine jährliche Berichtspflicht über die Anwendung der Datenverarbeitungssysteme einzuführen. Auch regelmäßige und spontane Prüfungen sollen durch "eine unabhängige Stelle" durchgeführt werden - Malmström schreibt aber nicht, durch welche.