USA erlauben iPhone-"Jailbreaks"

DMCA
26.07.2010

Kongress beschließt Ausnahmen für Copyright-Gesetz

IPhone-Nutzer in den USA dürfen künftig elektronische Sperren umgehen, um sich Apps von Drittanbietern zu installieren, die von Apple nicht freigegeben wurden. Jailbreaking ist damit kein Verstoß mehr gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA).

Diese und eine Handvoll andere Ausnahmen zu einem Gesetz, das die Umgehung technischer Maßnahmen zur Kontrolle urheberrechtlich geschützter Inhalte verbietet, wurden am Montag vom US-Kongress beschlossen.

Handys dürfen entsperrt werden

Unter anderem dürfen Nutzer nun auch offiziell ihre Handys entsperren, um zu einem anderen Mobilfunkbetreiber zu wechseln.

Alle drei Jahre werden solche Ausnahmen neu erwogen, um sicherzugehen, dass das bestehende Gesetz nicht die rechtskonforme Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte verhindert.

Sieg für Bürgerrechtler

Die Ausnahme für Jailbreaking war eine von drei Forderungen der US-Bürgerrechtsorganisation EFF an den Gesetzgeber. Die Organisation zeigte sich in einer ersten Reaktion vom Montag zufrieden mit dem Erreichten.

Ein weiterer Sieg für die Bürgerrechtler: Es ist künftig in den USA legal, also "Fair Use", wenn ein Amateur einen kurzen Ausschnitt aus einer DVD dazu verwendet, einen Remix-Videoclip zu erstellen und diesen auf Portale wie YouTube hochzuladen. Die US-Filmindustrie wollte dies verhindern und erreichen, dass jedwedes DVD-Rippen als Verletzung des DMCA betrachtet wird.

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(AP/futurezone)