© Bild: Günter Hack, Hinweisschild: E-Voting

ÖH-Wahl an Uni Wien wird nicht wiederholt

DEMOKRATIE
28.07.2010

Die Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) an der Universität Wien von 2009 werden nicht wiederholt. Das Wissenschaftsministerium erklärte den Urnengang vom vergangenen Mai, bei dem erstmals das umstrittene E-Voting-System zum Einsatz kam, für gültig. Begründet wird der Schritt unter anderem damit, das kein "wesentlicher Mangel" vorgelegen habe. Die GRAS spricht von einer Fehlentscheidung.

Im vergangenen November hatte die Bundeswahlkommission das Ergebnis der Wahl wegen Schlampereien beim erstmals durchgeführten E-Voting aufgehoben. Drei Fraktionen hatten gegen diese Entscheidung berufen, das Ministerium revidierte nun die Entscheidung der Wahlkommission, wie der der APA vorliegende Bescheid zeigt.

Konkret wurde die Aufhebung der ÖH-Wahlen an der Uni Wien damit begründet, dass auf dem elektronischen Stimmzettel der Listenname der Jungen Europäischen Studenteninitiative (JES) fehlerhaft war, da das Wort "Europäische" nicht aufschien. Zudem fehlten auf dem Internetstimmzettel bei allen Fraktionen die Kurzbezeichnungen. Sowohl die JES selbst als auch die ÖVP-nahe Aktionsgemeinschaft (AG) und der Kommunistische StudentInnenverband KSV-LiLi hatten gegen eine Wiederholung der Wahl berufen.

Begründung

Das Ministerium folgte der Argumentation der drei Fraktionen und begründete die Nichtaufhebung unter anderem damit, dass im Gegensatz zu dem nur von sehr wenigen Studenten genutzten E-Voting der Stimmzettel bei der Papierwahl allen rechtlichen Anforderungen entsprochen habe. Außerdem habe mit der JES gerade jene Fraktion, die durch den fehlerhaften elektronischen Stimmzettel benachteiligt worden sein könnte, keine Neuwahlen gefordert.

Jene Fraktionen, die die Wahl angefochten haben, - die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS), die Fachschaftslisten (FLÖ) und der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) - hätten in diesem Fall zudem gar keinen Anspruch auf Rechtsschutz. Durch die Falschbezeichnung der JES hätten sie schließlich "tatsächlich und rechnerisch keinen Nachteil, sondern (...) allenfalls einen Vorteil" gehabt, heißt es im Bescheid.

"Kein wesentlicher Mangel"

Außerdem sei kein "wesentlicher Mangel" vorgelegen, der eine Wahlaufhebung rechtfertigen würde: Schließlich hätten verunsicherte JES-Wähler das E-Voting abbrechen und dann an der herkömmlichen Papierwahl teilnehmen können. Außerdem sei eine Mandatsverschiebung wegen der geringen Zahl elektronischer Stimmen ausgeschlossen.

Auf die fehlenden Kurzbezeichnungen ist das Ministerium in dem Bescheid nicht eingegangen. Den beschwerdeführenden Fraktionen stünde nun noch der Weg zu den Höchstgerichten offen.

GRAS wenig erfreut

GRAS-Mitglied Eva Pentz zeigte sich wenig erfreut über die Entscheidung des Wissenschaftsministeriums. "Die Nicht-Aufhebung ist eine reine Fehlentscheidung ", so Pentz gegenüber ORF.at. "Das Wissenschaftsministerium setzt sich damit über jegliche demokratische Wahlgrundsätze hinweg."

Anfang Juli hat die GRAS eine Beschwerde gegen das bei der ÖH-Wahl verwendete E-Voting-System beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht. "Wir werden diese Beschwerde weiter vorantreiben", so Pentz. "Das Höchstgericht muss aussprechen, dass E-Voting an sich ebenso wie Wahlen mit fehlenden Kurzbezeichnungen und falschen Parteibezeichnungen nicht den demokratischen Wahlgrundsätzen entsprechen."

Entscheidung nicht rechtskräftig

Die GRAS hofft, dass der VfGH ihre Beschwerde zulässt und sich inhaltlich mit dem Thema E-Voting beschäftigt. Die Verfassungsbeschwerde stützt sich auf einen Bescheid der Datenschutzkommission (DSK). Moniert wird unter anderem auch, dass die gesetzliche Grundlage für die Verwendung von Daten im Rahmen des E-Votings nicht präzise genug gefasst sei. Zudem verletze E-Voting die verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätze, beispielsweise das Recht auf geheime Wahl.

Die Entscheidung des Wissenschaftsministeriums ist noch nicht rechtskräftig, alle bei den Wahlen im Mai angetretenen Fraktionen können innerhalb von sechs Wochen bei Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof ein Rechtsmittel einlegen. Doch eine Neuwahl dürfte sich nicht mehr ausgehen: Eine Wiederholung gibt es nur dann, wenn die Aufhebung mehr als sechs Monate vor dem nächsten regulären Wahltermin rechtskräftig würde. Die nächsten Wahlen sollen im Mai oder Juni 2011 stattfinden.

Wiederholung in Salzburg unwahrscheinlich

Auch die Wiederholung der ÖH-Wahl an der Uni Salzburg wird immer unwahrscheinlicher. Dort hat das Ministerium die Wahl allerdings nicht wie in Wien für gültig erklärt, sondern die Bundeswahlkommission mit neuerlichen Untersuchungen beauftragt. In Salzburg war das Ergebnis von der Kommission für ungültig erklärt worden, weil versehentlich sämtliche Papierprotokolle und Stimmzettel vernichtet wurden und das Ergebnis damit nicht mehr nachkontrollierbar ist, so der Leiter der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga zur APA.

Die Bundeswahlkommission werde im Herbst Befragungen aller Beteiligten - die Wahlkommission der Uni, deren Unterkommissionen sowie die wahlwerbenden Fraktionen - durchführen. Dafür bleiben sechs Monate Zeit, danach wird ein neuerlicher Bescheid erstellt, gegen den wiederum innerhalb von sechs Wochen beim Ministerium berufen werden kann. Durch den Fristenlauf wird auch hier eine Wahlwiederholung vor der nächsten regulären ÖH-Wahl 2011 daher immer unwahrscheinlicher.

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(APA/futurezone)