SWIFT: US-Zugriff auch rückwirkend
US-Terrorfahnder dürfen ab dem 1. August - dem Inkrafttreten des SWIFT-Abkommens - auch rückwirkend die Daten europäischer Bankkunden abfragen.
Michele Cercone, der Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, sagte am Donnerstag in Brüssel, die Vereinigten Staaten könnten auch Daten aus den europäischen Archiven aus jener Zeit anfordern, als kein Abkommen zwischen den USA und der EU bestand. Die EU-Polizeiagentur Europol müsse die Anfrage aber prüfen und klären, ob die Daten zur Terrorismusbekämpfung gebraucht würden.
Mit Anfragen der US-Amerikaner sei in den ersten Wochen nach Inkrafttreten des SWIFT-Abkommens zu rechnen, sagte der EU-Kommissionssprecher. Erst wenn Europol grünes Licht gebe, könnten die Daten an die amerikanischen Fahnder weitergeleitet werden. Eine unabhängige richterliche Kontrolle dabei gibt es allerdings nicht. Das Abkommen betrifft Datenpakete von Überweisungen, die zwischen EU und Nicht-EU-Staaten durchgeführt wurden. Überweisungen über das SEPA-System innerhalb der EU sind davon nicht betroffen.
Vertrauensmann: EU lässt sich Zeit
Jener EU-Beamter, der nach dem neuen Abkommen die Auswertung der Daten in Washington überwachen und gegebenenfalls stoppen können soll, ist nach Angaben der Brüsseler EU-Behörde noch nicht ernannt. In den nächsten Tagen werde ein interimistischer Verantwortlicher ernannt werden, sagte der Kommissionssprecher.
Erst in zwei bis drei Monaten soll definitiv ein solcher EU-Vertrauensmann bestellt werden. Für den Posten sei ein technisches, kein politisches Profil erforderlich, sagte Cercone. "Diese Person wird ein Beamter der EU-Kommission sein." Die Auswahl erfolge nach einem transparenten internen Personalverfahren der EU-Kommission. Die Person müsse auch noch von den US-Sicherheitsdiensten gecheckt werden.
(APA)