SWIFT-Abkommen in Kraft getreten
USA werten EU-Bankkundendaten aus
Das umstrittene SWIFT-Abkommen über die Weitergabe von Bankkundendaten an die USA ist am Sonntag in Kraft getreten. Der internationale Vertrag zwischen der EU und den USA erlaubt US-Geheimdiensten, bei der Fahndung nach internationalen Terroristen auch Überweisungen von europäischen Bankkunden zu prüfen.
Betroffen sind Geldtransfers ins Nicht-EU-Ausland, keine innereuropäischen Überweisungen. Auf diese Weise wollen die Fahnder die Finanzquellen von Terrornetzwerken aufdecken.
Abkommen gilt für fünf Jahre
Bereitgestellt werden die Daten vom belgischen Finanzdienstleister SWIFT, der täglich 15 Millionen Überweisungen zwischen 8.300 Banken weltweit abwickelt. Das Abkommen gilt zunächst für fünf Jahre. Bis dahin will die EU ein eigenes Kontrollsystem erarbeiten.
Das EU-Parlament hatte eine erste Fassung des Abkommens im Februar wegen Bedenken beim Datenschutz abgelehnt. Nachdem der Text nachgebessert worden war, stimmte das Parlament Anfang Juli zu. So werden Anfragen der Amerikaner jetzt von der Europäischen Polizeibehörde Europol kontrolliert.
Kritik von Datenschützern
Datenschützer übten massive Kritik am Abkommen, das auch eine rückwirkende Auswertung von Bankdaten erlaubt. Sie kritisieren, dass ganze Datenpakete in die USA geschickt werden, in denen auch die Daten von Bürgern enthalten sind, gegen die keinerlei Verdacht besteht. Auch die lange Speicherdauer der Daten von fünf Jahren stößt auf Kritik.
(APA)