Google ändert Werberegeln für Markennamen
Nach einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) lässt der Suchmaschinenanbieter Google ab 14. September auch AdWord-Anzeigen zu markenrechtlich geschützten Namen zu.
Werbetreibende können bei Google künftig auch Anzeigen zu markenrechtlich geschützten Marken schalten. Der Suchmaschinenbetreiber hat seine Richtlinien für die Anzeigenschaltung überarbeitet. Unternehmen können nun auch geschützte Begriffe als "Keyword", also als Suchstichwort für Werbelinks, nutzen, wie Google am Mittwoch mitteilte. So würden bei der Suche etwa nach einer bestimmten Fluggesellschaft künftig auch Anzeigen von Drittanbietern wie Hotel- und Reiseseiten sowie Werbung anderer Fluggesellschaften erscheinen.
Beschwerde nach Missbrauch möglich
Google reagiert mit den veränderten Richtlinien auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom März, die zugunsten des Suchmaschinenspezialisten ausgefallen war. Große Markeninhaber wie Louis Vuitton und Thonet hatten gegen den Suchmaschinenriesen geklagt. Mit dem "AdWord"-Anzeigenverfahren bei Google könnten auch Markenfälscher ihre Ware bewerben, so die Begründung.
Sollte ein Markeninhaber bemerken, dass ein anderes Unternehmen mit seiner Anzeige die Nutzer verwirrt, könne er bei Google auch künftig Beschwerde einreichen, hieß es. Sollte zum Beispiel ein Anbieter mit seiner Anzeige zu Unrecht den Eindruck erwecken, dass er zu einem bestimmten Markenanbieter gehöre, oder sogar geschützte Markenprodukte anbieten, werde Google die Anzeige entfernen. Die Richtlinienänderung betrifft ausschließlich Werbeanzeigen über Googles AdWord-System und tritt am 14. September in Kraft.
(dpa)