© Bild: Günter Hack, Hinweisschild: E-Voting

ÖH-Wahl: E-Voting landet vor VfGH

DEMOKRATIE
17.08.2010

Nachdem das Wissenschaftsministerium die Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH), bei dem erstmals das E-Voting-System zum Einsatz kam, für gültig erklärte, streben die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) sowie der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) eine Beschwerde beim VfGH an.

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Der VfGH wird sich ab Ende August mit dem E-Voting bei den Wahlen zur HochschülerInnenschaft (ÖH) im vergangen Mai auseinandersetzen müssen. Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (V) hat Ende Juli - mit Ausnahme der Wahl an der Uni Salzburg - alle Einsprüche abgewiesen, damit ist für alle bei den Wahlen vertretenen Fraktionen der Weg zu den Höchstgerichten frei.

Bei der GRAS hat man mit einer Abweisung durch das Ministerium gerechnet. Ziel der Fraktion sei ohnehin immer eine Grundsatzentscheidung des VfGH darüber gewesen, ob die elektronische Stimmabgabe dem freien, geheimen, persönlichen Wahlrecht sowie dem Recht auf Datenschutz entspricht, so Eva Pentz von der GRAS zur APA.

Beschwerde als E-Voting-Nutzerin

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Das GRAS-Mitglied hat bereits im Juli in ihrem Namen eine VfGH-Beschwerde eingereicht, in welcher sie - als Studentin der Universität Wien - im E-Voting-System ihr Grundrecht auf Datenschutz sowie die Grundsätze des Wahlrechts verletzt sieht.

Auch der VSStÖ will in einer Beschwerde die "prinzipiellen Probleme" der Wahlform E-Voting sowie konkrete Mängel wie einsehbare Wahlkabinen zur elektronischen Stimmabgabe thematisieren, so die Fraktionsvorsitzende Stefanie Grubich. Die Fachschaftslisten (FLÖ) können zwar aus finanziellen Gründen nicht selbst zum VfGH gehen, aber "wir schließen uns inhaltlich an", so Manfred Menhart von den FLÖ.

Wahlwiederholung unwahrscheinlich

Hämisch kommentiert unterdessen die VP-nahe AktionsGemeinschaft (AG) den Gang der GRAS zum Höchstgericht: Es sei "völlig unverständlich", wegen E-Voting, bei dem weniger als ein Prozent der Stimmen abgegeben wurden, eine Wahlaufhebung zu fordern, so AG-Pressesprecher Martin Brenner.

Eine tatsächliche Wiederholung der Wahl ist wegen des Fristenlaufs ohnehin sehr unwahrscheinlich. Die Fristen, innerhalb derer die Studentenfraktionen Beschwerde bei VfGH oder Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einreichen können, laufen noch - je nachdem, wann der Bescheid des Ministeriums zugestellt wurde - bis Ende August beziehungsweise Anfang September. Die Höchstgerichte müssten sich dann innerhalb sehr kurzer Zeit - "bis Anfang Herbst" - für eine Neuwahl entscheiden, um eine solche auch durchführen zu können, betont der Vorsitzende der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga.

Urteil wäre zukunftsweisend

Ein solcher Termin müsste nämlich spätestens sechs Monate vor der regulären nächsten ÖH-Wahl im Frühjahr 2011 stattfinden. Zusätzlich brauche es bei einem Urnengang immer eine gewisse Vorlaufzeit. "Eine Wahlwiederholung wird sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent nicht ausgehen", so Varga.

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Gegenüber dem ORF.at betont Pentz, dass ein VfGH-Urteil dennoch wichtig sei, auch wenn es zu keine Wahlwiederholung käme. Zudem herrsche große Zuversicht, da Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofs bereits Kritik am E-Voting bekräftigt habe. "Ein VfGH-Urteil würde dazu führen, dass die Grundvoraussetzungen für E-Voting geändert werden müssen, was wegweisend für den künftigen Umgang damit ist."

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(APA/futurezone)