Gericht lehnt Eilverfügung gegen YouTube ab

DEUTSCHLAND
27.08.2010

Das Hamburger Landgericht hat einen von der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA geforderten Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube zur Sperre von Videos abgelehnt.

Die Zivilkammer des Gerichts sah die Eilbedingung des Antrags der GEMA nicht gegeben. Die GEMA wollte das Google-Videoportal in dem Eilverfahren dazu zwingen, den Abruf von 600 Musikvideos von Deutschland aus sperren zu lassen.

Ein Verwertungsvertrag zwischen der GEMA und YouTube war im März 2009 ausgelaufen. Die Neuverhandlung des Vertrags mit YouTube wurde von der GEMA Anfang Mai abgebrochen.

Das Gericht bezweifelt, dass die GEMA erst kurz vor der Antragstellung wusste, dass die Videos der von ihnen vertretenen Künstler bei YouTube abrufbar sind.

Unterlassungsanspruch offen

Mit dem Urteil hat das Gericht aber nicht darüber entschieden, ob der GEMA generell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht. Dieser Anspruch muss jetzt in einem Klageverfahren geltend gemacht werden.

Das Gericht wies jedoch darauf hin, "dass viel dafür spreche, dass den Antragstellerinnen prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin zusteht". YouTube habe "zumutbare Prüfungspflichten und Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen nicht wahr- bzw. vorgenommen", heißt es in einer Aussendung des Gerichts.

Streit über Vergütung

Die GEMA wollte mit der Sperre von 600 Videos ein Zeichen setzen. Ziel der Aktion sei es, "eine angemessene Vergütung der Urheber zu erreichen und dafür mit YouTube zu einer neuen Vertragsvereinbarung zu gelangen, die für beide Seiten annehmbar ist", teilte die GEMA Anfang Mai mit.

Die YouTube-Mutter Google hatte die Forderungen der GEMA zuvor wiederholt als überhöht zurückgewiesen. Andere Verwertungsgesellschaften in Europa forderten nur einen Bruchteil der Vergütungsansprüche der Gema.

Bei der geplanten Sperre der Videos wurde die GEMA von internationalen Verwertungsgesellschaften, darunter auch die österreichische AKM, unterstützt.

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(futurezone/dpa)