Regeln für Österreichs Breitbandausbau fixiert
Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat am Montag die endgültigen Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau in Österreich festgelegt. Sowohl der Glasfaserausbau durch die A1 Telekom Austria als auch der Einsatz von VDSL2 über Kupfer sollen damit gefördert werden.
Nachdem der erste Entwurf im Mai veröffentlicht wurde, hat die TKK über den Sommer "sehr intensives Feedback" aus der Branche gesammelt und in den nun veröffentlichten Bescheid (M 3/09-103) einfließen lassen.
Die laut RTR-Chef Georg Serentschy wichtigste Änderung ist, dass die alternativen Betreiber VDSL2 via Vermittlungssstelle (VDSL@CO) sofort anbieten können. Dieser schafft zwischen 25 und 30 MBit/s, kann relativ schnell eingeführt werden und läuft noch über die alten Kupferleitungen.
Bedürfnisspirale soll schneller wachsen
Auf die Frage, ob das nicht den eigentlich angestrebten breitflächigen Glasfaserausbau bremst, meinte Serentschy gegenüber ORF.at, dass das eine "religiöse Frage" sei. Er sehe VDSL2 als ersten Schritt auf einer Bedürfnispyramide, an deren Spitze Glasfaser stehe. "Für uns ist entscheidend, dass der Kunde besseres Service bekommt" - sofern er VDSL2 beziehen könne.
Ziel des Bescheids sei gewesen, die Bedürfnisspirale und damit die Nachfrage nach schnellem Internet sich schneller drehen zu lassen. Abseits davon sei darauf geachtet worden, eine Balance zwischen ausreichend Investitionsanreizen und Wettbewerbsförderung zu schaffen. "Dabei sind immer Kompromisse notwendig." Es habe viel Feintuning gegeben, viele Details würden aber auch erst bei den konkreten Verhandlungen geklärt werden können, so Serentschy.
Dark Fibre und Leerverrohrungen zum Mieten
Weitere Eckpunkte des Bescheids sind laut TKK detaillierte Zugangs- und Transparenzverpflichtungen für die A1 Telekom Austria, die die Rahmenbedingungen für Investitionen von alternativen Betreibern in Glasfaseranschlussnetze wesentlich verbessern sollen. Weiters hat A1 Telekom neue Vorleistungsprodukte, wie den Zugang zu Leerverrohrungen oder Glasfasern (Dark Fibre), anzubieten. Dadurch werden die Investitionskosten für andere Anbieter geringer.
Der Entscheidung ging eine öffentliche Konsultation voraus, die laut TKK auf breites Interesse bei den beteiligten Kreisen innerhalb wie außerhalb des Telekommunikationssektors gestoßen ist.
"Spectrum Shaping" nicht mehr zwingend
Im Gegenzug erhält die A1 Telekom laut Angaben mehr Flexibilität bei der Planung und Umsetzung des Ausbaus von FTTC (Fibre to The Curb - Glasfaser bis zum Gehsteig) und FTTB (Fibre to the Building - Glasfaser bis zum Haus), indem etwa der Schutz von bestehenden Übertragungssystemen anderer Betreiber gegen elektromagnetische Beeinträchtigungen ("Übersprechen") neu geregelt wird.
Das dazu bisher verpflichtende "Spectrum Shaping", das nur partielle Ausnützen der zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche, ist nicht mehr zwingend erforderlich. Damit soll der Marktführer die gesamten technischen Möglichkeiten seiner neuen Infrastrukturen nutzen können. Analog gilt das auch für alternative Investoren.
(futurezone/Nadja Igler)