Urteil: 200 Millionen für T-Online-Aktionäre

DEUTSCHLAND
08.09.2010

Unzufriedene Kläger wollen Verfassungsbeschwerde einreichen

Die Deutsche Telekom (DT) muss einem Gerichtsurteil zufolge den Aktionären ihrer Ex-Tochter T-Online insgesamt rund 200 Millionen Euro überweisen. Am Mittwoch entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass den einstigen T-Online-Gesellschaftern wegen der Verschmelzung mit der Telekom eine Zuzahlung von 1,15 Euro je Aktie in bar plus Zinsen zustehe. Damit wurde die zuvor vom Landgericht Frankfurt errechnete Summe bestätigt.

Die DT hatte 2005 ihren damals noch börsennotierten Internetableger in den Konzern zurückgeholt. Die Aktionäre von T-Online erhielten dafür DT-Aktien. Jedoch war das Umtauschverhältnis umstritten, die Besitzer der Papiere der Onlinetochter sahen sich benachteiligt. Gegen die später vom Frankfurter Landgericht ermittelte Nachzahlung hatten beide Seiten Einspruch eingelegt. Die DT hatte die Zahlung überhaupt angezweifelt, während die einstigen Anteilseigner von T-Online den Betrag als zu gering ansahen.

Anleger wollten mehr

Nun will die DT auf weitere Rechtsmittel verzichten. "Selbstverständlich akzeptieren wir den rechtskräftigen Beschluss", sagte eine Sprecherin. Auf den Geschäftsausblick für dieses Jahr werde die Zahlung keinen Einfluss haben.

Anlegeranwalt Peter Dreier von der Düsseldorfer Kanzlei Dreier Riedel spricht allerdings nur von einem Teilsieg. "Leider besteht nur Anlass, Sekt statt Champagner zu trinken, da wir mit einer höheren Nachzahlung gerechnet haben", erklärte er. Schließlich sei die Berechnung des Umtauschverhältnisses anhand des Börsenkurses - wie seinerzeit gesehen - weiterhin "rechtlich unzulässig". Deshalb werde er im Auftrag seiner Mandanten unverzüglich Verfassungsbeschwerde einlegen.

(Reuters)