Streit über Abgabe auf Festplatten
Österreichische Verwertungsgesellschaften wollen ab 1. Oktober Urheberrechtsabgaben für Festplatten verlangen. Dadurch könnten PCs, Notebooks und Tablet-PCs für Endverbraucher teurer werden. Der Handel läuft dagegen Sturm. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) will eine Klage gegen die "Leerkassettenvergütung" für Festplatten unterstützen.
Bisher waren nur Speichermedien wie CDs, DVDs, MP3-Player oder DVD-Recorder und Sat-Receiver von der Urheberrechtsabgabe betroffen, die Rechteinhaber für Privatkopien entschädigen soll. Ab 1. Oktober soll die Urheberrechtsabgabe auch für Festplatten in PCs, Notebooks, Netbooks und Tablet-PCs sowie externe Festplatten und externe Multimedia-Festplatten ohne Aufnahmefunktion (Recording Function) eingehoben werden. Die von sieben österreichischen Verwertungsgesellschaften festgelegten Tarife betragen je nach Speicherkapazität, Art und Tarifvereinbarung zwischen zwölf und 36 Euro pro Stück.
"PC Kernmedium für alle Unterhaltungsmedien"
Festplatten auf PCs, Tablets und Notebooks würden vermehrt zur Speicherung urheberrechtlich relevanter Inhalte genutzt, heißt es dazu bei der bei den Tarifen federführenden Verwertungsgesellschaft Austro Mechana auf Anfrage von ORF.at. "Der PC ist mittlerweile Kernmedium für alle Unterhaltungsmedien im Haushalt und in vielen Fällen mit geschützten Inhalten gefüllt", sagt Ursula Sedlacek, Direktorin der Verwertungsgesellschaft: "Für diese Inhalte verlieren wir Geld."
Wirtschaftskammer kündigt Klage an
Im Handel und in den zuständigen Gremien der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ist man über den Vorstoß der Verwertungsgesellschaften naturgemäß wenig begeistert.
Ulrich Fuchs, Obmann des Bundesgremiums des Handels mit Maschinen und Computersystemen, beziffert die Belastungen für die Branche mit bis zu 30 Millionen Euro. Er geht von einer Feststellungsklage betroffener Firmen vor dem Handelsgericht aus und rechnet in Folge mit dem Gang vor den Obersten Gerichtshof (OGH). "Wir sind der Meinung, dass Festplatten nicht vergütungspflichtig sind, da bei ihrer Nutzung nicht unbedingt die Speicherung von Musikstücken und Filmen im Vordergrund steht", sagte Fuchs.
Eine 2006 von der Verwertungsgesellschaft Literar-Mechana geforderte Reprografieabgabe für in Österreich in Umlauf gebrachte PCs in der Höhe von 18 Euro wurde 2009 vom OGH ebenfalls zurückgewiesen.
OGH-Entscheidung 2005
Die Wirtschaftskammer hat sich gemeinsam mit einem Computerhersteller im Rechtsstreit um eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten bereits einmal gegen die Verwertungsgesellschaften durchgesetzt. Im August 2005 wies der OGH die Ausweitung der "Leerkassettenvergütung" auf Festplatten in PCs und Notebooks zurück. Tarife für MP3-Player bestätigte das Gericht damals jedoch.
Marktanalysen
Austro-Mechana-Direktorin Sedlacek lässt sich von dem OGH-Urteil nicht beirren. Die Tarife der Verwertungsgesellschaften stützen sich laut Sedlacek auf aktuelle Marktanalysen. Diese seien zum Ergebnis gekommen, dass der Großteil der auf Festplatten gespeicherten Inhalte geschützt sei. "Das verleitet uns zu der Annahme, dass auch Künstlern etwas zusteht", so Sedlacek.
Den Einwand, dass Inhalte, die auf dem PC gespeichert wurden, auch im Netz gekauft worden seien und damit die Abgabe hinfällig sei, lässt Sedlacek nicht gelten. Laut den Marktstudien betreffe das nur den geringsten Teil der Mediendateien, so die Austro-Mechana-Direktorin.
"So rasch wie möglich klären"
Für Dienstag nächster Woche ist ein Gespräch zwischen den Verwertungsgesellschaften und den zuständigen Gremien der Wirtschaftskammer anberaumt. Dort sollen die Fronten abgeklärt werden. "Es ist im Interesse beider Seiten, das so rasch wie möglich und verbindlich zu klären", meinte Sedlacek. Auch sie rechnet damit, dass der OGH das letzte Wort in der Frage zur Abgabepflicht haben wird.
Am 15. Dezember werden die ersten Tarife für Festplatten fällig, die im Oktober "in Verkehr gesetzt werden", wie es auf den Seiten der Austro Mechana heißt. Bis zur Entscheidung des OGH obliege es den Unternehmen, ob sie den Betrag in ihre Kalkulation mit einbeziehen und an die Verwertungsgesellschaften abführen oder nicht, meinte WKÖ-Funktionär Fuchs. Klarheit werde wohl erst der Spruch des Obersten Gerichtshofs bringen und der werde frühestens in zwei bis drei Jahren erwartet.
(futurezone/Patrick Dax)