Google verlor Zugriff auf Google.de
Die deutsche Domain der Internet-Suchmaschine Google ist in der Nacht auf Dienstag kurzfristig gekapert worden. Weder Google noch Provider hatten Einspruch gegen einen Antrag auf die Domain erhoben.
Wie das Unternehmen in Hamburg mitteilte, war Google.de vorübergehend nicht erreichbar. Dasselbe galt laut Medienberichten auch für Google.com.
Das Problem sei jedoch "innerhalb kurzer Zeit behoben" worden. Es habe sich dabei nicht um einen Hacker-Angriff gehandelt, sagte ein Google-Sprecher.
Regulärer Antrag bei DeNIC
Vielmehr sei bei der offiziellen deutschen Webseiten-Registrierungsstelle Denic ein regulärer Antrag auf die Nutzung der Domain google.de gestellt worden.
Marc Keilwerth, Geschäftsführer des Providers Goneo, sagte, ein Kunde habe am 13. Jänner die Domain google.de bei Goneo bestellt. "Diese Anträge werden vollautomatisch verarbeitet. Da schaut kein Mensch mehr drüber."
Gab sich als Google-Eigner aus
Der Kunde habe angegeben, Inhaber von google.de zu sein. Da es keinen Widerspruch von Google oder Googles Provider gegeben habe, sei der Domainwechsel am Montagabend gegen 23 Uhr vollzogen worden. Goneo sei dann von Anwendern auf die Kaperung hingewiesen worden.
Aufrufe der deutschen Seite der weltweit führenden Suchmaschine landeten als Folge der Panne auf der noch unfertigen Seite Goneos.
Am Vormittag waren in der Domain-Datenbank der deutschen Domain-Registrierungsstelle DENIC für Google.de wieder Google und Mitarbeiter der Suchmaschine als technische und administrative Ansprechpartner eingetragen.
"Domain-Grabber" nutzte Lücke
Beim Versuch, die Domain von Goneo an den rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben, sei die Google-Adresse dann beim Wiesbadener Provider Favo gelandet, der auch das Angebot freshdomains.de betreibt.
Dort lag ein zweiter Antrag vor, der es auf die Google-Adresse abgesehen hatte und entsprechend auch bekam.
Die DENIC verwies ihrerseits darauf, dass sie pro Monat mehrere zehntausend Adressenänderungen bearbeite. "Der neue Provider schickt dazu einen Providerwechselauftrag an das automatische DENIC- Registrierungssystem. Dieses sendet eine Benachrichtigung an den derzeitigen Provider und fordert seine Bestätigung ein."
Um einen unberechtigte Providerwechsel zu verhindern, seien zwei Kontrollinstanzen vorgesehen, heißt es in der DENIC-Erklärung. ""Im konkreten Fall haben augenscheinlich beide Prüfungsmechanismen nicht funktioniert."
Erinnerungen an eBay-Kaperung
Ähnliches war im August 2004 auch dem Online-Auktionshaus eBay widerfahren. Damals wechselte Ebay.de für einige Stunden in den Besitz eines Deutschen.
Damals hatte ein Schüler bei einem Internet-Provider Ebay.de als eigene Domain ausgegeben und dort angemeldet. Um den unberechtigten Providerwechsel zu verhindern, sind zwei Kontrollinstanzen vorgesehen, die damals aber offenbar nicht funktionierten.
Normalerweise ist eine Übertragung nur mit der Einwilligung des Domain-Inhabers möglich - oder aber, wenn die gebührenpflichtige Registrierung der Domain durch den Inhaber nicht verlängert wird.
(dpa | AFP | Reuters)