EU-Flugdaten 15 Jahre speichern
Die Datensätze von EU-Bürgern, die in die USA fliegen, sollen in Zukunft mindestens sieben Jahre lang gespeichert werden. Das sieht ein an die EU-Kommission addressierter Bericht des "Bureau of Customs and Border Protection" vor, welcher der futureZone vorliegt.
Neben Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnadresse, Telefonnummer und Zeitpunkt und Destination des Flugs listet der Anhang B des Dokuments an die 40 weitere Datenfelder auf, die an "Customs and Border Protection" übertragen werden müssen.
Darunter sind neben E-Mail-Adresse des Passagiers, Buchungsort, Zahl der jeweils mitgeführten Gepäckstücke usw. auch alle historischen Änderungen am Stammdatendatensatz ["Passenger Name Record", PNR] gelistet, Informationen aus den diversen Vielfliegerprogrammen müssen von den EU-Airlines ebenfalls geliefert werden.
EU-Flugdaten für die NSABiometrie, Pässe, Stammdaten
Diese Liste, heißt es in Absatz sieben des Berichts, könne jederzeit um neue Datenfelder erweitert werden, sollten die US-Behörden Datensätze namhaft machen, durch welche die "Möglichkeiten zur Risikoabschätzung für Passagiere bedeutend verbessert" würden.
Im Klartext heißt das: Sobald die EU-Reisepässe biometrische Daten welcher Art auch immer enthalten, werden diese von den USA angefordert und in die Stammdatensätze der Passagiere integriert.
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Weitere acht Jahre
Nach sieben Jahren werden alle Daten, die im "National Targeting
Center" während dieses Zeitraums vom wem auch immer manuell
aufgerufen wurden, auf weitere acht Jahre gespeichert - in einem so
genannten "Deleted Record File" wie Daten, die offiziell nicht mehr
existieren, aber dennoch weiter gespeichert werden, im Jargon der
Nachrichtendienste genannt werden.
Heimatsicherheit
Die hauptbeteiligten Behörden "Customs and Border Protection"und "Transport Security Administration" unterstehen dem nach dem 11. September geschaffenen "Büro für Heimatsicherheit" [Office for Homeland Security].
Das knapp 40 Seiten umfassende Dokument mit dem Titel "Undertakings of The United States Bureau of Customs and Border Protection and The United States Transport Security Administration" stammt von Ende Mai 2003 und wird in den betreffenden EU-Gremien gerade diskutiert.
Die Liste, in der das volle Ausmaß des geplanten Datentransfers sichtbar wird, befindet sich ganz hinten in "Annex B".