Neues Urheberrecht tritt in Kraft
In Österreich tritt morgen ein neues Urheberrecht in Kraft, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird.
Unter den Änderungen, welche die Urheberrechtsnovelle mit sich bringt, dürften vor allem die Einschränkungen im Bereich der Privatkopie und die Neuerungen in Bezug auf Kopierschutzmaßnahmen noch für einigen Wirbel bei den Konsumenten sorgen.
Die Praxis des neuen Rechts ist allerdings in vielen Aspekten noch nicht vorhersehbar, da sich auch spezialisierte Juristen über bestimmte Auslegungen nicht einig sind und die Art und Vehemenz der Durchsetzung neuer Rechte beispielsweise durch die Musikindustrie noch nicht abzusehen ist.
Mit dem In-Kraft-Treten der Novelle am 1. Juli 2003 ist Österreich der Vorgabe der EU-Richtlinie 2001/29/EG gefolgt. Zum eigentlich festgesetzten Stichtag [22. Dezember 2002] hatten nur zwei der 15 Länder die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt [Dänemark und Griechenland].
Urheberrechtsgesetz passiert NationalratKnackpunkte
Das Recht auf eine Privatkopie wird in der Novelle zwar grundsätzlich bestätigt, doch die Definition wurde etwas enger gefasst.
Nach Pragraf 90c Absatz 1 ist künftig das Umgehen von "wirksamen technischen Maßnahmen" zur Kontrolle der Nutzung sowohl im Musik- und Filmbereich als auch im Softwarebereich verboten. Auch die Verbreitung, der Verkauf und das Bewerben von Tools, die allein zum Umgehen von Kopierschutz bestimmt sind [Paragraf 90b], sind strafbar.
Viele Organisationen fürchten nun, dass bereits die Weitergabe von Informationen als Erleichterung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen gewertet wird und so etwa auch das Veröffentlichen von Sicherheitslücken und wissenschaftliche Publikationen zu Verschlüsselungstechnologien als kriminell angesehen werden könnten.
Die Knackpunkte der Copyright-NovelleHeimische Musikindustrie wartet ab
Der Verband der österreichischen Musikwirtschaft [IFPI] plant derzeit nach eigenen Angaben keine konkreten rechtlichen Schritte auf Grund des neuen Urheberrechtsgesetzes, wie das beispielweise gegen die Verbreitung von Umgehungs-Tools denkbar wäre:
"Wir gehen einmal davon aus, dass das neue Urheberrecht auch eingehalten wird. Erst wenn das nicht der Fall sein sollte, stellt sich die Frage weiterer Schritte", sagte IFPI-Geschäftsführer Franz Medwenitsch im April zur fuZo.
Anders sieht die Situation in Deutschland aus, wo das entsprechende, auf der EU-Richtlinie basierende Urheberrecht im Herbst in Kraft tritt: Der Urheberrechtsexperte Bernhard Knies sagte jetzt dem Nachrichtenmagazin "Focus", bald drohten denjenigen Schadenersatzklagen, die ihre Computer-Festplatten mit urheberrechtlich geschützten Liedern zum Herunterladen öffneten:
"Plattenfirmen und der Phonoverband werden mit Hilfe der Staatsanwaltschaft und der Polizei künftig saftige Geldstrafen gegen einzelne Anbieter durchsetzen, um abschreckende Exempel zu statuieren", ist der Münchner Rechtsanwalt überzeugt.
IFPI: Urheberrecht "verwässert, aber ausreichend"Juristen uneins
Darüber, ob "die Jagd auf Tauschbörsen-Piraten" ab morgen auch hier zu Lande eröffnet werden kann, sind sich unterdessen die Juristen noch uneinig:
Bereits aus einer OGH-Entscheidung von 1998 ergebe sich, so RAA Bettina Stomper von Haarmann Hügel Rechtsanwälte, dass auch das Herunterladen in Tauschbörsen illegal ist, da anzunehmen ist, dass die Dateien aus illegaler Quelle angeboten wurden.
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Der Salzburger Richter und Betreiber der Internet-Seite Internet4jurists.at, Franz Schmidbauer, sieht die Download-Rechtslage ganz anders. Er sieht das Kopieren aus illegaler Quelle, etwa ohne Erlaubnis des Rechteinhabers aus dem Internet, nicht als verboten an, da jedes Kopieren zum Zweck des Privatgebrauchs weiterhin zulässig sei.
Der Disput: Was das neue Urheberrecht bringt