US-Handelsaufsicht straft Sony ab
Sony BMG muss Rootkit-geschädigten Konsumenten bis zu 150 US-Dollar Entschädigung zahlen.
Das US-Handelsaufsichtsamt [Federal Trade Commission, FTC] hat am Dienstag in Washington D. C. bekannt gegeben, mit dem Unterhaltungskonzern Sony BMG Music Entertainment zu einer Vereinbarung gekommen zu sein, die das Unternehmen dazu zwingt, geschädigten Kunden bis zu 150 US-Dollar [116 Euro] Entschädigung zu zahlen.
Sony BMG hatte 2005 über zwölf Millionen CDs von insgesamt 52 Titeln in den US-Handel gebracht, die mit dem berüchtigten Rootkit verseucht waren, einer Schadsoftware, die das Kopieren der Musik mit dem Rechner einschränkte und nebenbei noch marktforschungsrelevante Daten über die Hörgewohnheiten des Kunden an Sony rückmeldete.
Im Dezember 2006 einigte sich Sony BMG im Rechtsstreit über Spionagesoftware auf CDs mit den US-Bundesstaaten Kalifornien und Texas auf die Zahlung von 1,5 Millionen Dollar Schadenersatz.
"Gewaltige Sicherheitsrisiken"
Laut Handelsaufsicht "setzte die Software die Konsumenten gewaltigen Sicherheitsrisiken aus und konnte nur unter Schwierigkeiten deinstalliert werden".
Die betroffenen Konsumenten können nun bei Sony vor dem 31. Dezember 2006 gekaufte Rootkit-CDs umtauschen und bis zu 150 US-Dollar Schadensersatz verlangen.
Kennzeichnungspflicht
Außerdem verdonnerte die Behörde Sony BMG dazu, in Zukunft alle Einschränkungen im Gebrauch der Musik für die Konsumenten deutlich sichtbar an den CD-Verpackungen anzubringen, und verbot dem Unternehmen, versteckte Software zum Sammeln von Marktforschungsdaten auf den Rechnern seiner Kunden zu installieren.
Der Musikkonzern muss weiterhin während der kommenden zwei Jahre ein Deinstallationsprogramm auf seiner Website bereithalten, mit dem sich das Rootkit rückstandslos entfernen lässt.
Sony BMG hat sich bisher noch nicht dazu bekannt, die Gesetze der Vereinigten Staaten verletzt zu haben. Das Unternehmen hat nun 30 Tage Zeit, Einspruch gegen die Entscheidung der FTC einzulegen.
(AP | futurezone)