02.07.2003

MNP

Verhandlung über Rufnummern-Mitnahme

Die Rufnummern-Mitnahme, die für Konsumenten die Mitnahme einer Handynummer samt Vorwahl zu einem neuen Mobilfunkbetreiber vorsieht, hat in den letzten Monaten für Streitereien gesorgt. Von der EU vorgeschrieben, von den kleineren Mobilfunkbetreibern gewünscht und von den Marktführern misstraurisch beäugt, sind die Verhandlungen zuletzt zum Stillstand gekommen.

Nun sollen die Verhandlungen wieder aufgenommen werden. Infrastrukturminister Hubert Gorbach hat alle Betreiber für 9. Juli ab 15 Uhr zu einem "runden Tisch" geladen.

Die Rufnummernmitnahme wird - wie von der EU vorgegeben - im neuen Telekommunikations-Gesetz [TKG] festgeschrieben sein, das morgen im Verkehrsausschuss behandelt wird.

Einer der strittigsten Punkte bei den Verhandlungen war zuletzt, ob das An- und Abmeldeprozedere beim Anbieterwechsel in einer oder mehreren Stufen ermöglicht werde. Die Mobilkom Austria etwa hatte sich gegen das so genannte "One-Stop-Shopping" ausgesprochen, bei dem sich der Kunde beim neuen Betreiber anmeldet und dort auch gleichzeitig beim bisherigen Betreiber abgemeldet wird.

Weiters favorisiert die Mobilkom eine kurze Tarifansage vor jedem Telefonat zu einem "portierten" Kunden. Handyuser hätten ab dem Einführungszeitpunkt der mobilen Rufnummernportierung keine Information darüber, wie viel ein Gespräch koste, da sie nicht mehr erkennen könnten, in welches Netz telefoniert wird.

Experte Heinrich Otruba, ehemaliger Regulierer in Österreich, ist überzeugt, dass nur eine "kundenfreundliche" Umsetzung der mobilen Rufnummernportabilität einen volkswirtschaftlichen Wohlfahrtsgewinn bringe.

Wirkung auf Preise

Eine wirksame Umsetzung der Nummernportabiltät würde auch die allgemeinen Preise am Mobilfunkmarkt weiter senken, meint der ehemalige österreichische Telekom-Regulator, der derzeit Professor für Volkswirtschaftslehre an der WU-Wien ist und ab August als oberster Koordinator der nationalen Telekom-Regulierer bei der EU in Brüssel fungieren wird.

Er hat mit Hutchison Austria eine entsprechende Studie erstellt.

Er verlangt eine möglichst schnelle Umstellung - längstens binnen 48 Stunden. Laufende Verträge mit einem anderen Betreiber dürften dabei kein Hinderungsgrund für den portierwilligen Kunden darstellen. Auch die Guthaben von Wertkartenkunden könnten problemlos zwischen den Betreibern abgelöst werden.

Auch sollten dem Kunden überhaupt keine direkten Kosten für die Rufnummernportierung verrechnet werden, meint Otruba. Die effektiven Kosten sollten die Betreiber untereinander abgleichen - wie bei der Rufnummernportierung im Festnetz.

In den europäischen Ländern, die die Rufnummernportabilität bereits eingeführt haben, liegen die Wechsel-Kosten laut Consulter DMR je nach Land und Betreiber zwischen 9 und 116 Euro.