Sony-BMG-Fusion vor EU-Kommission

markt
01.02.2007

EU-Gericht erzwingt weitere Prüfung der Fusion durch Wettbewerbsaufsicht

Der Gütersloher Medienkonzern Bertelsmann und der japanische Elektronikriese

Sony haben ihr Musik-Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG erneut bei der EU-Kommission angemeldet. Die Frist für die erste Prüfung sei der 1. März, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Falls sie zu einem negativen Ergebnis kommt, müssen die Sparten wieder getrennt werden.

Klage unabhängiger Musikfirmen

Das EU-Gericht erster Instanz hatte im Juli die Genehmigung der EU-Wettbewerbsaufsicht für die Fusion der Musiksparten von Bertelsmann und Sony zum zweitgrößten Musikverleger der Welt aufgehoben. Damit hatte es einer Klage unabhängiger Musikproduzenten nachgegeben. Die beiden Unternehmen legten beim Europäischen Gerichtshof Berufung gegen diese Entscheidung ein. Die Prüfung zieht sich noch hin.

Die EU-Kommission hatte 2004 dem Gemeinschaftsunternehmen nach anfänglichen Bedenken zugestimmt. Diese Entscheidung sei korrekt gewesen, sowohl rechtlich als auch von den Fakten her, hatte Bertelsmann die Berufung vor Gericht begründet.

Mehr Informationen nötig

Ungeachtet dessen muss die EU-Kommission nach dem Entscheid des EU-Gerichts erster Instanz gegen die Fusion diese erneut prüfen. Die Behörde hatte die Unternehmen in diesem Zusammenhang um aktualisierte Informationen, etwa zu Marktanteilen, gebeten.

Das Gericht erster Instanz hatte geurteilt, die EU-Kommission habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass die Unternehmen zusammen über keine dominante Marktposition verfügten oder diese erreichen könnten. Die Kommission habe die entscheidenden Argumente nicht rechtlich hinreichend begründet und nicht alle entscheidenden Daten berücksichtigt.

(Reuters)