EU-Datenschützer nimmt EZB in die Pflicht

01.02.2007

Für den Europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx hat die Europäische Zentralbank im Fall SWIFT ihre Aufsichtspflichten verletzt. Hustinx: "Zugriff durch Behörden von Drittländern auf Bankdaten darf nicht toleriert werden."

Hustinx ermahnte am Donnerstag in Brüssel die Europäische Zentralbank [EZB] dazu, im Fall der Übergabe von Überweisungsdaten des Finanzdienstleisters SWIFT an US-Geheimdienste zum Schutz der europäischen Bürger tätig zu werden.

Der belgische Finanzdienstleister SWIFT [Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication] gewährte den US-Geheimdiensten jahrelang vollen Zugriff auf seinen gesamten Datenbestand von über 20 Millionen Geldüberweisungen pro Jahr.

Aufsichtspflichten verletzt

Die EZB, so Hustinx, habe als Aufsichtsbehörde, Nutzer und Gestalter von Rahmenbedingungen die Pflicht, SWIFT auf Einhaltung der EU-Datenschutzregelungen zu drängen. Dazu gehöre auch, dass SWIFT in der Kooperation mit Behörden von Drittländern wie den USA die Verhältnismäßigkeiten wahre.

"Geheimer routinemäßiger Zugriff durch Behörden von Drittländern auf Bankdaten darf nicht toleriert werden", sagt Hustinx. "Die Finanzinstitute müssen Zahlungssysteme bereitstellen, die nicht die Datenschutzregeln der EU verletzen."

Die Europäische Zentralbank ist gemeinsam mit anderen Zentralbanken Teil einer Gruppe, die die Aktivitäten von SWIFT überwachen soll. Daraus, so Hustinx, erwachse der EZB eine besondere moralische Verantwortung.

Die in Belgien ansässige Firma SWIFT hatte im Juni 2006 zugeben müssen, über ihr Datencenter in den USA Finanztransfer-Informationen regelmäßig an US-Geheimdienste zu übergeben.