Verkehrsausschuss winkt neues TKG durch
Das neue Telekommunikationsgesetz [TKG] hat am Donnerstag erwartungsgemäß den Verkehrsausschuss passiert.
Die Novelle soll nun in der nächsten Woche im Plenum des Nationalrats und am 24. Juli im Bundesrat beschlossen werden. Unmittelbar nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt tritt die Novelle laut Infrastrukturministerium in Kraft.
Das neue TKG sieht laut EU-Vorgabe vor, dass künftig die Handynummer bei einem Wechsel des Betreibers inklusive Vorwahl mitgenommen werden kann. Allerdings gibt es zwischen den Mobiltelefon-Anbietern noch keine Einigung über die Umsetzung der "mobilen Rufnummernportabilität".
Infrastrukturminister Hubert Gorbach [FPÖ] hat sich nun als "Mediator" zwischen den alteingesessenen und den jüngeren Betreibern eingeschaltet und lädt die Branche am 9. Juli zu einem "runden Tisch".
Verhandlung über Rufnummern-MitnahmeTelekom-Markt aus 18 Teilmärkten
Telefonkunden können außerdem laut neuem TKG auf Wunsch beim Betreiber einen kostenlosen Einzelgesprächsnachweis anfordern.
Das TKG enthält auch einen besseren Schutz vor unerwünschten Massenmails. Allerdings können einander Unternehmen zu Werbezwecken weiterhin Werbemails zuschicken, hieß es aus dem Infrastrukturministerium.
Das neue TKG sieht außerdem eine Teilung des Telekom-Markts in 18 [bisher vier] Teilmärkte vor. Damit sollen die Einflussmöglichkeiten des Regulators, auf Marktmachtstellungen entsprechend reagieren zu können, verbessert werden.
Verzeichnis aller Sendemasten
Weiters haben sich die Mobilfunk-Betreiber in einem gemeinsamen
Schritt entschlossen, Standortdaten über errichtete Mobilfunkanlagen
im Internet zu veröffentlichen. Das Informationsangebot wird alle
Mast- und Dachstandorte von Mobilfunkanlagen aller Betreiber
öffentlicher Mobilfunknetze erfassen, und zwar sowohl GSM- als auch
UMTS-Antennen.
Virtuelle Mobilfunkbetreiber
Neu ist außerdem, dass Nutzungsrechte an Mobilfunkfrequenzen unter Kontrolle der Regulierungsbehörde weitergegeben werden können. Das gilt auch für bereits vergebene Frequenzrechte.
Außerdem erlaubt das neue TKG künftig so genannte "virtuelle Mobilfunkbetreiber" [MVNOs], die damit auch ohne eigene Mobilfunklizenz und Netzinfrastruktur Handydienste anbieten können.