10.07.2003

INFRASTRUKTUR

Neues Telekom-Gesetz beschlossen

Mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ sowie der SPÖ hat der Nationalrat am Donnerstag das neue Telekommunikationsgesetz beschlossen.

Die Grünen verweigerten ihre Zustimmung, weil das Gesetz ihrer Meinung nach nicht optimale Rahmenbedingungen für den Wettbewerb schafft. Das neue Telekom-Gesetz soll am 24. Juli vom Bundesrat abgesegnet werden und unmittelbar nach der Kundmachung - voraussichtlich im August - in Kraft treten.

Damit wird der von der EU vorgegebene Zeitplan eingehalten.

Virtuelle Netzbetreiber erlaubt

Weiters bringt das neue Gesetz den Telefonkunden die Möglichkeit, einen kostenlosen Einzelgesprächsnachweis zu bekommen. Neu ist außerdem, dass Nutzungsrechte an Mobilfunkfrequenzen unter Kontrolle der Regulierungsbehörde weitergegeben werden können.

Außerdem erlaubt das neue TKG künftig so genannte "virtuelle Mobilfunkbetreiber" [MVNOs], die damit auch ohne eigene Mobilfunklizenz und Netzinfrastruktur Handydienste anbieten können.

Das neue TKG sieht außerdem eine Teilung des Telekom-Markts in 18 (bisher vier) Teilmärkte vor. Damit sollen die Einflussmöglichkeiten des Regulators, auf Marktmachtstellungen entsprechend reagieren zu können, verbessert werden.

Einer der Kritikpunkte der Grünen war, dass mit der Novelle der Schutz vor Werbe-Mails und -SMS aufgeweicht werde. Das Verbot unerwünschter Werbung werde auf Konsumenten eingeschränkt, so die Kritik. Die ÖVP bestreitet das: Im Gegenteil, die früher ausgenommenen Unternehmen würden jetzt auch in den Schutz vor Werbemails einbezogen.

Großzügigkeit gegenüber Spam

Infrastrukturminister Hubert Gorbach [FPÖ] plädierte dafür, gegenüber Werbe-Mails "etwas liberal, etwas großzügig" zu sein. Werbung sei ein wichtiger Teil der Wirtschaft - und "die Wirtschaft brauchen wir alle". Er konkretisierte die neue Bestimmung: Die nicht legale Zusendung elektronischer Post an Unternehmen werde ermöglicht, wenn der Versender die Möglichkeit einräumt, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.