Frankreich gegen bwin & Co.

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08.02.2007

Die französische Regierung plant ein Gesetz, mit dem die Geschäftstätigkeiten ausländischer Wettanbieter unterbunden werden sollen.

Frankreich bleibt ein schwieriges Pflaster für den österreichischen Sportwettenanbieter bwin. Am 13. und 14. Februar will das Pariser Parlament ein Gesetz beschließen, das die Geschäftstätigkeiten privater nicht in Frankreich lizenzierter Wettanbieter unterbinden dürfte.

Damit wären in Frankreich lukrierte Einnahmen privater Glücksspieleanbieter künftig von der Regierung zu konfiszieren, berichtet das Wochenmagazin "Format" in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe.

Werbung verboten

Laut Gesetzesentwurf ist privaten Wettanbietern in Frankreich künftig auch jede Form von Werbung untersagt, andernfalls droht ein Bußgeld von 30.000 Euro. Offiziell soll das Gesetz Betrug und Spielsucht unterbinden.

Bwin-Vorstand Norbert Teufelberger bestätigt die französischen Pläne. Er könne sich aber nur "schwer vorstellen, dass die Franzosen solch ein Gesetz beschließen", heißt es im Magazin.

EU redet mit

Bwin-Anwalt Thomas Talos sieht weitere Hürden: "Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, müssen zusätzliche Ausführungsbestimmungen erlassen werden. Auch dürfte eine weitere Prüfung vor dem Verfassungsgericht erfolgen. Außerdem muss das Gesetz zuvor noch bei der Europäischen Kommission notifiziert werden," so der Jurist.

Sollte das Gesetz doch in der geplanten Form beschlossen werden, könnte Teufelberger auch damit leben. Denn "aus Frankreich stammt nur ein geringer Teil unseres Umsatzes".

Im September 2006 waren die bwin-Chefs Teufelberger und Manfred Bodner bei einer Pressekonferenz in Frankreich verhaftet und vier Tage lang in einem Gefängnis in Nizza festgehalten worden.

(APA)