Konsumentenschützer klagen T-Mobile
Nach dem Mobilfunkanbieter One bekommt auch T-Mobile Ärger wegen eines "Flat Rate"-Tarifs. Der Verein für Konsumentinformation [VKI] zieht gegen T-Mobile wegen "irreführender Werbung" für den Tarif "Superzeit" vor Gericht.
In der Werbung des für 19 Euro angebotenen Tarifs "Superzeit", in der Null-Cent-Telefonate in mehrere Netze versprochen wurden, habe sich kein Hinweis auf die Limitierung der entsprechenden Freiminuten gefunden, sagte Ulrike Docekal vom VKI gegenüber ORF.at. Lediglich in den Vertragsklauseln sei auf die Beschränkung von 1.000 Freiminuten pro Netz hingewiesen worden.
"Irreführende Werbung"
Der VKI habe deshalb wegen zahlreicher Kundenbeschwerden Klage wegen "irreführender Werbung" eingereicht, sagte die Konsumentenschützerin.
T-Mobile bestätigte gegenüber ORF.at die Klage des VKI. "Wir sind bemüht, mit dem VKI gemeinsam eine Lösung zu finden", sagte ein Sprecher des Unternehmens.
Musterklage gegen One wird geprüft
Der VKI prüfe derzeit auch, ob eine Musterklage gegen One wegen seines "4 zu 0"-Tarifs eingeleitet werde, sagte Docekal: "Das wird sich hoffentlich schnell entscheiden."
Der drittgrößte österreichische Mobilfunkbetreiber One hatte in der vergangenen Woche mehreren hundert Kunden des "4 zu 0"-Tarifs wegen Missbrauchs des "Fair-Use-Prinzips" mit Kündigung gedroht.
Diese hatten mehr als 1.100 Minuten pro Monat in das Mobilnetz ihrer Wahl gratis telefoniert. Im Vertrag fand sich jedoch kein Hinweis auf eine Minutenbegrenzung. Auch das "Fair-Use-Prinzip" wurde nicht näher definiert.
"Mindestvertragsdauer problematisch
Zu klären wäre in jedem Fall die Frage, ob gekündigte Kunden während der Mindestvertragsdauer auch weiterhin Gebühren entrichten müssten. "Das erscheint uns problematisch", sagte Docekal.
Keine Beschwerden über "Zero"
Keine Klagen der Konsumentschützer hat derzeit A1 zu befürchten. A1 hat mit "Zero" ebenfalls einen "Flat Rate"-Tarif im Angebot. Bisher habe es darüber jedoch keine Beschwerden gegeben, sagte Docekal.
Zwei Beschwerden gab es beim VKI hingegen wegen des mittlerweile nicht mehr angebotenen A1-Tarifs "Unlimited".
Ob gegen Mobilfunkbetreiber vorgegangen wird, werde von Fall zu Fall entschieden und genau geprüft, erläuterte die Konsumentschützerin: "Es kommt immer auf die konkreten Werbungen für die jeweiligen Tarife an."