AMS gibt Patientendaten weiter

12.02.2007

Das Arbeitsmarktservice [AMS] erhebt und speichert die sensiblen Gesundheitsdaten von Arbeitslosen und gibt sie im Bedarfsfall weiter - und das auch ohne Zustimmung der Betroffenen. Datenschützer kritisieren die laufende Praxis.

Das berichtet der "Kurier" in seiner Dienstag-Ausgabe. Die Verarbeitung von "vermittlungsrelevanten Daten" sei zwar im Arbeitsmarktservicegesetz rechtlich gedeckt. Die Regelung sei aber "viel zu schwammig", kritisiert die ARGE Daten.

"Schwere psychische Erkrankung"

Der "Kurier" berichtet - unter Berufung auf den Arzt Hans Joachim Fuchs - über den Fall eines Arbeitslosen, dessen Gesundheitsdaten ohne Zustimmung in seinem AMS-Akt gelandet sind. Und im Vorjahr habe sich eine AMS-Klientin bei der Datenschutzkommission beschwert, weil das AMS im Zuge einer Schulungsmaßnahme eine Depressionsdiagnose an einen privaten Dienstleister übermittelt und dabei Depression als "schwere psychische Erkrankung" umschrieben habe.

"Gröbere Probleme"

AMS-Sprecherin Beate Sprenger bestätigte: Bei "arbeitslosen Personen mit gröberen Problemen" - dazu gehören etwa Drogen, psychische und psychiatrische Probleme und ein Alkoholentzug - würden die Daten beim AMS gespeichert und im Bedarfsfall, bei speziellen Betreuungsprogrammen, auch weitergegeben. Die Erhebung ohne Zustimmung der Betroffenen schließt sie allerdings aus - und verweist darauf, dass für das AMS und alle Subunternehmen "strengster Datenschutz" gelte.

Die Datenschutzkommission teilte die Bedenken der AMS-Klientin nicht. Sie verwies darauf, dass die Verarbeitung und interne Weitergabe medizinischer Daten durch das AMS rechtlich gedeckt sei.

Arbeitslosengeld als Druckmittel

Der Gesetzgeber lasse aber offen, was genau unter "vermittlungsrelevanten Daten" zu verstehen ist, kritisierte der Chef der Datenschutzorganisation ARGE Daten, Hans Zeger. "Ich weiß als Patient nie, unter welchen Bedingungen meine Daten weitergegeben werden dürfen, da das Gesetz keine taxative Aufzählung enthält."

Deshalb werde beim AMS - das ja auch das starke Druckmittel der Sperre des Arbeitslosengeldes habe - "Beliebiges" an Informationen gesammelt und verarbeitet.

(APA)